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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
MedHygV
Einrichtungen für ambulantes Operieren sind nach § 14 Medizinische Hygieneverordung (MedHygV) (Stand: 01.01.2017) verpflichtet, ihre operative Tätigkeit dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Der Leiter der Einrichtung führt dazu eine Selbsteinschätzung der operativen Tätigkeit am jeweiligen Standort durch und ordnet diese Tätigkeit der jeweils höchsten der folgenden Kategorien zu:
Um die genaue Zuordnung der operativen Tätigkeit in einer Einrichtung zu gewährleisten, haben Fachexperten des Landesverbandes für ambulantes Operieren in Bayern (LAOB), weitere Berufsverbände und die KVB die folgende Liste von operativen Maßnahmen erstellt und abgestimmt.
Liste der operativen Maßnahmen zur Kategorisierung (Stand: 01.01.2017)
Aus der Einordnung in eine dieser Kategorien ergeben sich unterschiedliche Forderungen der MedHygV, insbesondere zum Hygienefachpersonal. Einrichtungen der Kategorie A und Bsind verpflichtet, eine Beratung durch einen Krankenhaushygieniker und eine Hygienefachkraft sicherzustellen und diese Zusammenarbeit (in der Regel mit Externen) vertraglich zu vereinbaren.
Einrichtungen der Kategorie A müssen zusätzlich Hygienefachpersonal auch intern bestellen (heißt: dokumentiert zu benennen und – falls noch nicht erfolgt – dafür zu qualifizieren): den Hygienebeauftragten Arzt sowie die Hygienebeauftragte in der Pflege (= MFA – Bitte beachten Sie dazu das nebenstehende Mustercurriculum).
Für diese Qualifizierung wurde die Übergangsfrist (§ 5 MedHygV) verlängert bis zum 31. Dezember 2019. Danach muss die entsprechende Qualifikation des dafür benannten Mitarbeiters nachgewiesen werden können.
Zusammenfassung der Anforderungen nach Kategorien
Bitte beachten Sie nebenstehend die Hinweise auf die AKTION Saubere Hände zur Förderung der Hygienischen Händedesinfektion in allen medizinischen Bereichen und die weiteren Informationen für das Ambulante Operieren.
Für Einrichtungen, in denen Operationen oder operative Eingriffe nach Kategorie A oder B durchgeführt werden, besteht die Verpflichtung, dies dem zuständigen Gesundheitsamt mit dem unten stehenden Meldeformular anzuzeigen.
Aufgaben des Leiters einer Einrichtung für ambulantes Operieren
Information für Klinik, OP-Zentrum, MVZ, an dem Vertragsärzte ambulant operieren
Bei Begehungen durch die Gesundheitsämter werden folgende Unterlagen verwendet:
Bitte beachten Sie auch diese gesetzlichen Regelungen:
KBV-Übersicht zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS)
AKTION Saubere Hände: Informationen für KVB-Mitglieder
Anzeige der operativen Tätigkeit per Meldeformular nach § 14 MedHygV als E-Mail-Anhang senden an:
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