Infektionsprävention

MRSA

Die KVB informiert hier über die Dekolonisierungsbehandlung von MRSA-Trägern, die erforderlichen Hygienemaßnahmen sowie über die Genehmigung und Vergütung von Leistungen der behandelnden niedergelassenen Ärzte.

Genehmigung (Voraussetzung/Antragstellung)

Ärztliche Leistungen zur Diagnostik und zur ambulanten Eradikationstherapie bei Risikopatienten nach den Gebührenordnungspositionen 30940, 30942, 30944, 30946, 30948, 30950 und 30952 EBM können ab 1. Juli 2016 in der vertragsärztlichen Versorgung nach Erteilung einer Genehmigung auf Grundlage der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) MRSA durchgeführt und abgerechnet werden. MRSA-Genehmigungen, die seit 1. April 2012 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Übergangsregelung für erteilte Genehmigungen

Genehmigungsantrag

Voraussetzungen für eine Genehmigung

Nachzuweisen ist entweder das Führen der Zusatzbezeichnung Infektiologie oder die erfolgreiche Teilnahme an einer von der Kassenärztlichen Vereinigung angebotenen MRSA-Fortbildung. Die KVB bietet dafür ein Online-Training mit anschließendem Fragebogentest auf CuraCampus an. (Zugang für Mitglieder/Nichtmitglieder siehe rechts)

Online-Fortbildung

Die Online-Fortbildung heißt "Hygienemanagement 5 - Versorgung von MRS-Patienten". Ärzte erhalten für eine erfolgreiche Teilnahme ein MRSA-Zertifikat, das für die MRSA-Genehmigung mit eingereicht werden muss. Zusätzlich erwerben die Teilnehmer zwei CME-Fortbildungspunkte.

Versorgung von MRSA-Patienten (Leistungen/Vergütung)

MRSA-Versorgung im Krankenhaus/Heim

Ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Verbreitung von MRSA und anderen Erregern mit Antibiotika-Multiresistenz ist der sektorenübergreifende Informationsaustausch zwischen niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, Krankentransportdiensten sowie Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen.

Informationsaustausch (stationär-ambulant)

Nach der für Bayern gültigen Medizin-Hygieneverordnung (MedHygV) sind Krankenhäuser und andere klinische Einrichtungen verpflichtet, bei der Entlassung bzw. Verlegung von Patienten Informationen über Infektion oder Kolonisation mit MRSA oder anderen multiresistenten Erregern weiterzugeben. Damit soll vor allem dem niedergelassenen Arzt die Planung und Durchführung der weiteren Diagnostik und Therapie sowie der in Arztpraxis oder Pflegeheim sinnvollen Hygienemaßnahmen ermöglicht werden.

Dokumentationsbogen für standardisierte Informationsweitergabe

LARE-Informationsweitergabebogen (Landes-Arbeitsgemeinschaft Resistente Erreger in Bayern)

Hinweis: Ambulant versorgende Ärzte können den Bogen auch bei der stationären Einweisung eines MRSA/MRE-Patienten verwenden.

Weitere Informationen

Verordnung ambulanter Pflege zur MRSA-Dekolonisierung

MRSA/MRE im Pflegeheim

LARE in Bayern: Internetangebot mit Merkblättern, Downloads und FAQs

Bayerisches LGL: Rahmenhygieneplan zur Infektionsprävention in Heimen und Gemeinschaftseinrichtungen

MRSA-Netzwerke Niedersachsen: Empfehlungen und Schulungspräsentationen

MRSA-Netzwerke Niedersachsen: Informationen für Patienten und Angehörige (deutsch und fremdsprachig)

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt: Hygiene in der stationären und ambulanten Pflege, Internetangebot für Pflegeeinrichtungen

RGU München: Hygiene in Pflegeeinrichtungen (stationär, ambulant)

MRSA-Fall- und Netzwerkkonferenzen

Sektorenübergreifende MRSA-Netzwerke und Beratung

Die Leistungen nach den GOPen 30940, 30942, 30944, 30946, 30948, 30950 und 30952 (EBM-Abschnitt 30.12) sollen grundsätzlich nur von Vertragsärzten abgerechnet werden, die in einem sektorenübergreifenden MRSA-Netzwerk unter Einbeziehung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) organisiert sind oder entsprechende Beratung bei anderen fachlich geeigneten Stellen bei Bedarf einholen (§ 4 Nr. 2 QSV MRSA).

Möglichkeiten der Netzwerk-Teilnahme

"Sektorenübergreifende MRSA-Netzwerke/Beratungsangebot"

MRSA-Fallkonferenzen und Regionale Netzwerkkonferenzen

Wer die GOP 30948 abrechnen, verpflichtet sich im Genehmigungsantrag, an einer von der KVB genehmigten MRSA-Fallkonferenz und/oder regionalen Netzwerkkonferenz im Sinne der QSV MRSA teilzunehmen.
Möglichkeiten der Fallkonferenz-Teilnahme

"MRSA-Fallkonferenzen/Regionale Netzwerkkonferenzen"

Anerkennung der Konferenz durch die KVB

Der Konferenz-Organisator beantragt rechtzeitig vor der geplanten Veranstaltung per FAX die Anerkennung durch die KVB.

Anerkennungsformular

0911 94667-66317

Mit Einverständnis des Organisators werden die Termine und weitere Veranstaltungsdaten veröffentlicht. Interessierte Ärzte erhalten so eine Übersicht über MRSA-Netzwerk- und Fallkonferenzen in ihrer Nähe.

Zum Nachweis der Teilnahme an einer MRSA-Netzwerk- und Fallkonferenz wird der Organisator gebeten, den Teilnehmern eine Teilnahmebescheinigung (KVB-Vorlage siehe unten) auszustellen. 

Teilnahmebescheinigung

Falls für die jeweilige Konferenz/Sitzung CME-Fortbildungspunkte bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt wurden, kann auch das BLÄK-Zertifikat als Teilnahmebescheinigung genutzt werden.

Termine der MRSA-Konferenzen

Alle Termine der MRSA-Fall- und Netzwerkkonferenzen, die von der KVB genehmigt wurden, entnehmen Sie bitte der Übersicht. Bitte setzen Sie sich bei Interesse für einen Termin direkt mit dem Veranstalter in Verbindung und klären weitere Details ab.

Terminsuche (MRSA-Netzwerkkonferenzen)

Übersicht bayerische Gesundheitsämter und Ansprechpartner (auch zu regionalen Netzwerkaktivitäten)

Weitere Informationen zu MRSA

Informationsmaterial (Merkblätter, Broschüren etc.)