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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Infektionsprävention
Die KVB informiert hier über die Dekolonisierungsbehandlung von MRSA-Trägern, die erforderlichen Hygienemaßnahmen sowie über die Genehmigung und Vergütung von Leistungen der behandelnden niedergelassenen Ärzte.
Ärztliche Leistungen zur Diagnostik und zur ambulanten Eradikationstherapie bei Risikopatienten nach den Gebührenordnungspositionen 30940, 30942, 30944, 30946, 30948, 30950 und 30952 EBM können ab 1. Juli 2016 in der vertragsärztlichen Versorgung nach Erteilung einer Genehmigung auf Grundlage der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) MRSA durchgeführt und abgerechnet werden. MRSA-Genehmigungen, die seit 1. April 2012 erteilt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Übergangsregelung für erteilte Genehmigungen
Voraussetzungen für eine Genehmigung
Nachzuweisen ist entweder das Führen der Zusatzbezeichnung Infektiologie oder die erfolgreiche Teilnahme an einer von der Kassenärztlichen Vereinigung angebotenen MRSA-Fortbildung. Die KVB bietet dafür ein Online-Training mit anschließendem Fragebogentest auf CuraCampus an. (Zugang für Mitglieder/Nichtmitglieder siehe rechts)
Online-Fortbildung
Die Online-Fortbildung heißt "Hygienemanagement 5 - Versorgung von MRS-Patienten". Ärzte erhalten für eine erfolgreiche Teilnahme ein MRSA-Zertifikat, das für die MRSA-Genehmigung mit eingereicht werden muss. Zusätzlich erwerben die Teilnehmer zwei CME-Fortbildungspunkte.
Leistungen und Vergütung
Übersicht MRSA-Gebührenordnungspositionen
Definition MRSA-Risikopatient (EBM-Abschnitt 30.12)
Ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Verbreitung von MRSA und anderen Erregern mit Antibiotika-Multiresistenz ist der sektorenübergreifende Informationsaustausch zwischen niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, Krankentransportdiensten sowie Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen.
Nach der für Bayern gültigen Medizin-Hygieneverordnung (MedHygV) sind Krankenhäuser und andere klinische Einrichtungen verpflichtet, bei der Entlassung bzw. Verlegung von Patienten Informationen über Infektion oder Kolonisation mit MRSA oder anderen multiresistenten Erregern weiterzugeben. Damit soll vor allem dem niedergelassenen Arzt die Planung und Durchführung der weiteren Diagnostik und Therapie sowie der in Arztpraxis oder Pflegeheim sinnvollen Hygienemaßnahmen ermöglicht werden.
Dokumentationsbogen für standardisierte Informationsweitergabe
LARE-Informationsweitergabebogen (Landes-Arbeitsgemeinschaft Resistente Erreger in Bayern)
Hinweis: Ambulant versorgende Ärzte können den Bogen auch bei der stationären Einweisung eines MRSA/MRE-Patienten verwenden.
Weitere Informationen
Verordnung ambulanter Pflege zur MRSA-Dekolonisierung
LARE in Bayern: Internetangebot mit Merkblättern, Downloads und FAQs
Bayerisches LGL: Rahmenhygieneplan zur Infektionsprävention in Heimen und Gemeinschaftseinrichtungen
MRSA-Netzwerke Niedersachsen: Empfehlungen und Schulungspräsentationen
MRSA-Netzwerke Niedersachsen: Informationen für Patienten und Angehörige (deutsch und fremdsprachig)
RGU München: Hygiene in Pflegeeinrichtungen (stationär, ambulant)
Die Leistungen nach den GOPen 30940, 30942, 30944, 30946, 30948, 30950 und 30952 (EBM-Abschnitt 30.12) sollen grundsätzlich nur von Vertragsärzten abgerechnet werden, die in einem sektorenübergreifenden MRSA-Netzwerk unter Einbeziehung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) organisiert sind oder entsprechende Beratung bei anderen fachlich geeigneten Stellen bei Bedarf einholen (§ 4 Nr. 2 QSV MRSA).
Möglichkeiten der Netzwerk-Teilnahme
"Sektorenübergreifende MRSA-Netzwerke/Beratungsangebot"
Wer die GOP 30948 abrechnen, verpflichtet sich im Genehmigungsantrag, an einer von der KVB genehmigten MRSA-Fallkonferenz und/oder regionalen Netzwerkkonferenz im Sinne der QSV MRSA teilzunehmen.
Möglichkeiten der Fallkonferenz-Teilnahme
"MRSA-Fallkonferenzen/Regionale Netzwerkkonferenzen"
Der Konferenz-Organisator beantragt rechtzeitig vor der geplanten Veranstaltung per FAX die Anerkennung durch die KVB.
0911 94667-66317
Mit Einverständnis des Organisators werden die Termine und weitere Veranstaltungsdaten veröffentlicht. Interessierte Ärzte erhalten so eine Übersicht über MRSA-Netzwerk- und Fallkonferenzen in ihrer Nähe.
Zum Nachweis der Teilnahme an einer MRSA-Netzwerk- und Fallkonferenz wird der Organisator gebeten, den Teilnehmern eine Teilnahmebescheinigung (KVB-Vorlage siehe unten) auszustellen.
Falls für die jeweilige Konferenz/Sitzung CME-Fortbildungspunkte bei der Bayerischen Landesärztekammer beantragt wurden, kann auch das BLÄK-Zertifikat als Teilnahmebescheinigung genutzt werden.
Alle Termine der MRSA-Fall- und Netzwerkkonferenzen, die von der KVB genehmigt wurden, entnehmen Sie bitte der Übersicht. Bitte setzen Sie sich bei Interesse für einen Termin direkt mit dem Veranstalter in Verbindung und klären weitere Details ab.
Terminsuche (MRSA-Netzwerkkonferenzen)
Übersicht bayerische Gesundheitsämter und Ansprechpartner (auch zu regionalen Netzwerkaktivitäten)