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KVB-Berater beantworten Fragen zur
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Bereitschaftsdienst
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Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Zum 1. Mai 2014 wurde die Verordnung von ambulanter Pflege zur Durchführung der MRSA-Eradikationstherapie in die HKP-RL aufgenommen.
Nach der neuen Nr. 26 a im Leistungsverzeichnis der HKP-Richlinie kann die ambulante MRSA-Dekolonisierung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege für definierte Patientengruppen zu Lasten der GKV verordnet werden. Verordnungsfähig ist die neue Leistung "Durchführen der Sanierung von MRSA-Trägern mit gesicherter Diagnose" im Rahmen der vertragsärztlich abrechenbaren Behandlung und Betreuung von MRSA-Patienten. Dabei wird die MRSA-Dekolonisierung entsprechend dem verordneten ärztlichen Sanierungsplan vom ambulanten Pflegedienst durchgeführt. Bei frustraner Sanierung besteht die Möglichkeit einer neuen Erstverordnung, sofern die Gründe für das Misslingen im Vorfeld eruiert wurden.
Unberührt von der neuen HKP-Richtlinie bleibt die Verordnung von OTC-Arzneimitteln und Medizinprodukten zur MRSA-Dekolonisierung. Hier ist derzeit nur die antibakterielle Nasensalbe (Wirkstoff: z.B. Mupirocin) als Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnungsfähig.
Informationen zum Umfang der Leistung
Informationen zur Häuslichen Krankenpflege
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