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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
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Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
QSV
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V regelt die Voraussetzungen für die Erbringung sowie die Anforderungen an die Durchführung und an die Dokumentation von Leistungen der Akupunktur in der vertragsärztlichen Versorgung bei folgenden Indikationen:
Für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Genehmigung nach der QSV Akupunktur erforderlich.
Die Feststellung, dass bei dem Patienten ein Schmerzintervall vorliegt, das seit mindestens sechs Monaten besteht und aktuell andauert, erfolgt auf Grundlage ärztlicher Dokumentationen.
Die Befragung des Patienten genügt dabei nicht. Gegebenenfalls kommt neben der eigenen Dokumentation auch die Übernahme von Befunden eines Vorbehandlers in Betracht.
(BSG-Entscheidung, 13.02.2019, Az. B 6 KA 56/17 R)
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