Wir legen Wert auf sorgfältigen Datenschutz. Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
Auf unseren Seiten kommen Cookies und Javascript zum Einsatz. Cookies, welche nicht für das Bereitstellen der von Ihnen angefragten Informationen unbedingt notwendig sind, setzen wir dabei nur mit Ihrer Zustimmung ein, welche sie zudem jederzeit widerrufen können.
Zur Verbesserung unserer Inhalte würden wir gerne Cookies einsetzen, welche uns eine anonymisierte Analyse des Nutzerverhaltens ermöglichen.
KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
München, 1. Juli 2020: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) unterstützt das Corona-Testkonzept der Bayerischen Staatsregierung. Die Ausweitung der Tests auf symptomfreie Patienten sowie insbesondere die Durchführung von Reihenuntersuchungen unter anderem in Alten- und Pflegeheimen könne dazu beitragen, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und eine Weitergabe des COVID-19-Virus wirksam einzudämmen. Der Vorstand der KVB wies allerdings auch darauf hin, dass es sich bei den nicht durch eine entsprechende Krankheitssymptomatik verursachten Tests um eine Wunschleistung handle, die vom Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung sowie vom Sicherstellungsauftrag der KVB nicht umfasst sei. Die Kosten dafür werden vom Freistaat Bayern getragen. Damit Vertragsärzte, die das bayerische Corona-Testkonzept in ihren Praxen umsetzen und entsprechende Tests durchführen, weiterhin ihre gewohnten Abrechnungswege nutzen können, hat die KVB mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium Regelungen zur Abrechnung getroffen. Diese sind den Mitgliedern der KVB per Rundschreiben mitgeteilt worden.
Der Vorstand der KVB - Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp - erklärte dazu: "Gerade auf Grund der großen Einsatzbereitschaft der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ist es in Bayern bislang gut gelungen, mit der allgegenwärtigen Bedrohung durch das Corona-Virus gut zurecht zu kommen. Die Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsregelungen sowie intensive Handhygiene sind wichtig, um uns alle zu schützen. Mit der umfassenden Teststrategie gibt es nun in Bayern einen weiteren Baustein, um die Weiterverbreitung des Corona-Virus möglichst effizient zu unterbinden."
Bayerns Bürger, die keine Symptome aufweisen, aber einen Corona-Test wünschen, sollten sich am besten telefonisch an die Haus- und Fachärzte ihres Vertrauens wenden und dort nachfragen, ob die Praxis sich an dem Corona-Testkonzept beteiligt. Dann kann dort ein Termin für die Durchführung des Tests vereinbart werden. Außerdem hat die KVB eine Abfrage unter den Vertragsärzten gestartet, inwiefern diese zur Teilnahme an Reihenuntersuchungen von Mitarbeitern und Angestellten in Alten- und Pflegeheimen sowie anderen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten bereit wären. Die Daten werden an die Gesundheitsämter weitergegeben, die die Reihenuntersuchungen organisieren.
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
Der Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt. Bitte nutzen Sie einen anderen aktuellen Browser.
Bitte wählen Sie den Zugangsweg.
KV-Ident Plus:
KV-SafeNet und Telematikinfrastruktur (TI):