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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Die ab heute geltende FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkaufen gilt auch für den Praxisbesuch.
Demnach müssen Patienten ab 15 Jahren seit dem 18. Januar 2021 ebenfalls eine FFP2-Maske tragen, wenn sie eine Praxis aufsuchen. Diese Pflicht betrifft Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden, und soweit die Behandlung das Tragen einer Maske zulässt.
Ausnahmen
Hinweis
Laut bayerischem Gesundheitsministerium gilt eine "Kulanzwoche" bei der Überprüfung der FFP2-Maskenpflicht. D.h., dass bei festgestellten Verstößen gegen die neue Pflicht während der ersten Woche keine Strafen von den Behörden verhängt werden sollen.
KVB-Serviceschreiben vom 19.01.2021
FFP2-Maskenpflicht ab sofort auch für Patienten in Praxen
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