Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 19.03.2024 10:59 Uhr

Jeder kann im Laufe seines Lebens von einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung betroffen sein. Auch Lebenskrisen können zu erheblichen seelischen Belastungen führen. Solche Belastungen oder psychische Erkrankungen werden mithilfe der Psychotherapie behandelt.

Erstkontakt und Therapieformen

Der Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung kann ohne ärztliche Überweisung erfolgen. Daher können Sie direkt über die Praxis oder die Terminservicestelle (TSS) den persönlichen Kontakt herstellen und eine sogenannte psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren, in der Sie mit der Therapeutin oder dem Therapeuten den psychotherapeutischen Bedarf abklären und das weitere Vorgehen vereinbaren können.

Insgesamt kann der Psychotherapeut mit jedem erwachsenen Patienten bis zu sechs Termine à 25 Minuten oder drei Termine à 50 Minuten im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren, bei Kindern und Jugendlichen höchstens zehnmal (insgesamt bis zu 250 Minuten). In der psychotherapeutischen Sprechstunde klären die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut mit Ihnen insbesondere, welche psychischen Beschwerden Sie haben, wie diese einzuschätzen sind und ob Sie deshalb eine Behandlung benötigen.

Da nach erfolgter Sprechstunde ein vertrauensvolles Verhältnis zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Psychotherapie ist, können bis zu vier Probesitzungen in einer psychotherapeutischen Praxis in Anspruch genommen werden, um zu prüfen, ob die Therapeutin oder der Therapeut und das Therapieverfahren zu Ihnen und Ihren Problemen passen („probatorische Sitzungen“).

Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde beziehungsweise der probatorischen Sitzung kann eine Kurzzeittherapie mit bis zu 24 Therapieeinheiten erfolgen. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten für jeweils ein Kontingent von zwölf Therapieeinheiten und ist genehmigungspflichtig, aber nicht gutachterpflichtig, es sei denn, dass innerhalb der vergangenen zwei Jahre eine Therapie stattfand oder die Krankenkasse im Einzelfall ein Gutachten fordert. Bei Bedarf kann sich danach eine Langzeittherapie anschließen.

Sollte es bei einer sehr akuten Beschwerdelage des Patienten erforderlich sein, kann auch bereits direkt im Anschluss an die Sprechstunde eine sogenannte Akutbehandlung in Anspruch genommen werden. Diese ist bei der Krankenkasse lediglich anzeigepflichtig. Die ambulante Akutbehandlung kann bis zu 24 Termine à 25 Minuten umfassen oder zwölfmal à 50 Minuten im Krankheitsfall (= vier Quartale) durchgeführt werden. Falls er forderlich, kann sich hieran noch eine weitere Kurzzeittherapie mit zwölf Stunden oder eine Langzeittherapie anschließen.

Eine genehmigungspflichtige Langzeittherapie kann nach Genehmigung durch einen Gutachter oder im Anschluss an eine Kurzzeittherapie oder Akuttherapie begonnen werden.

Die niedergelassenen ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bayern bieten vier verschiedene Therapieverfahren an, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden:

  1. Psychoanalytische Therapie
  2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  3. Verhaltenstherapie
  4. Systemische Therapie

Sämtliche Therapieverfahren können im Bedarfsfall nach Rücksprache mit dem Therapeuten auch per Video erbracht werden. Dies gilt nicht für die Psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen. Welche Therapieform für Sie die richtige ist, sollten Patienten unbedingt in der psychotherapeutischen Sprechstunde oder der probatorischen Sitzung mit ihrem Arzt oder Psychotherapeuten besprechen.

"KRISENFEST"

Präventives gruppentherapeutisches Versorgungsangebot für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sind den psychischen Belastungen, die aus den vielfältigen Krisen unserer Zeit resultieren, in besonderem Maße ausgesetzt.

Vor diesem Hintergrund starten wir mit "KRISENFEST" ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot, das Kindern und Jugendlichen helfen soll, besser mit psychischen Belastungen umzugehen und "krisenfester" zu werden.

KRISENFEST ist ein präventives gruppentherapeutisches Angebot, das vom 1. Oktober 2023 bis zunächst 26. Juli 2024 in Bayern angeboten und vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention finanziert wird.

Ziele

  • Unterstützung bei der Bewältigung psychischer Belastungen, die insbesondere durch Krisensituationen hervorgerufen werden, z.B. Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Klimakrise, Ukrainekrieg
  • Keine langfristige Behandlung, sondern Stärkung der Persönlichkeit sowie Vermittlung und Einübung von Bewältigungsstrategien
  • Vorbeugung der Entwicklung von behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankungen
  • keine Weitergabe personenidentifizierender Informationen oder Diagnosedaten an Dritte

 

Mehr über "KRISENFEST"

Das Versorgungsangebot wendet sich an Kinder und Jugendliche, die - insbesondere wegen krisenbedingter Belastungen (z.B. wegen den Folgen der Corona-Pandemie, dem Klimawandel oder dem Krieg in der Ukraine) psychotherapeutische Unterstützung benötigen, ohne bereits eine diagnostizierte psychische Störung mit Krankheitswert zu haben.

An KRISENFEST teilnehmen können Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – egal ob gesetzlich oder privatversichert.

Voraussetzung für die Teilnahme an KRISENFEST ist, dass in der Vergangenheit noch keine psychische Störung mit Krankheitswert diagnostiziert wurde bzw. noch kein psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlungsbedarf festgestellt wurde.

KRISENFEST bietet bis zu zehn präventive Gruppensitzungen. Die Sitzungen werden in altershomogenen Gruppen mit bis zu acht  teilnehmenden Kindern und Jugendliche durchgeführt. Die Leitung der Gruppen haben psychotherapeutische bzw. ärztliche Fachexperten.

Bei Interesse einer Teilnahme Ihres Kindes an KRISENFEST wenden Sie sich bitte direkt an die Gruppenleiter. Eine Anmeldung an KRISENFEST ist ausschließlich über den Direktkontakt mit der Gruppenleitung möglich.

Wandkalender mit Arzttermin

Psychotherapeutische Erstgespräche,
Akutbehandlungen,
Probatorik (zeitnah)

Die Terminservicestelle (TSS) unterstützt Sie dabei, einen zeitnahen Termin bei einem Psychotherapeuten zu vereinbaren.

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Terminvergabe bei Psychotherapeuten

Suchen Sie einen Termin für ein diagnostisches Erstgespräch, eine zeitnah erforderliche probatorische Sitzung oder benötigen Sie einen Termin für eine Akutbehandlung, so können Sie sich an die Terminservicestelle Psychotherapie wenden.

Die Terminservicestelle Psychotherapie unterstützt Sie auf Wunsch dabei, so schnell wie möglich einen Termin bei einem entsprechenden Psychotherapeuten zu vereinbaren.

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.

  • Sie benötigen keine Überweisung, um einen Termin für eine Psychotherapeutische Sprechstunde, eine Akutbehandlung oder eine zeitnah erforderliche probatorische Sitzung zu vereinbaren.

  • Für die Terminierung einer Akutbehandlung oder einer zeitnah erforderlichen probatorischen Sitzung ist eine vorhergehende Psychotherapeutische Sprechstunde notwendig.

Nach Ihrem Anruf bietet Ihnen die Terminservicestelle innerhalb einer Woche einen Termin bei einem entsprechenden Psychotherapeuten an. Die Wartezeit zwischen Ihrem Anruf und Ihrem Termin beträgt maximal fünf Wochen, bei Terminen für eine Akutbehandlung sind es maximal zwei Wochen.

Die Terminservicestelle vermittelt einen Termin bei einem Psychotherapeuten, der im jeweiligen Zeitraum freie Termine hat. Eine Vermittlung zum Wunschtherapeuten ist nicht möglich und deshalb kommt es vor, dass mit dem vermittelten Termin auch eine weitere Anfahrt verbunden ist.

Es empfiehlt sich daher, dass Sie zuerst beim Wunschtherapeuten Ihrer Wahl anfragen und versuchen, dort einen Termin zu vereinbaren, bevor Sie sich an den Terminservice wenden. Welche Psychotherapeuten in ihrer Nähe praktizieren, erfahren Sie über die bundesweite Psychotherapeutensuche.

Betrachten Sie den über die Terminservicestelle vereinbarten Termin bitte als verbindlich an. Sollten Sie einen vereinbarten Termin wieder absagen müssen, so teilen Sie dies bitte unverzüglich dem Psychotherapeuten und der Terminservicestelle direkt mit.        

Wenn Sie den Termin absagen, ist die Terminservicestelle nicht verpflichtet, Ihnen einen neuen Termin anzubieten. Ausnahme: Sie sagen den Termin, den Sie gerade erhalten haben, noch am gleichen Tag wieder ab. Dann kann Ihnen die Terminservicestelle einen zweiten Termin anbieten.

Seit dem April 2018 ist die psychotherapeutische Sprechstunde vor dem Beginn von probatorischen Sitzungen oder einer psychotherapeutischen Akutbehandlung für den Patienten verpflichtend. Im Rahmen der Terminservicestelle werden Termine für ein Erstgespräch - die Psychotherapeutische Sprechstunde - vermittelt.  In dieser Sprechstunde findet eine "Orientierende Diagnostische Abklärung"  und, sofern erforderlich, eine "Differenzialdiagnostische Abklärung" statt. Im Anschluss an diese Sprechstunde erhalten Sie vom Psychotherapeuten eine Individuelle Patienteninformation, mit entsprechenden Empfehlungen z. B. die Therapieform betreffend. Bitte beachten Sie daher, dass eine Psychotherapeutische Sprechstunde nur der Einstieg in die psychotherapeutische Versorgung darstellt und nicht mit einer Richtlinientherapie zu verwechseln ist.

Bei Bedarf unterstützt Sie unsere Koordinationsstelle Psychotherapie bei der Suche nach geeigneten Psychotherapeuten gerne. 

Bitte beachten Sie, dass auch bei der psychotherapeutischen Sprechstunde die Einwilligung beider Sorgeberechtigten im Hinblick auf die in der Sprechstunde vorgesehenen Inhalte der Diagnostik und der kurzen psychotherapeutischen Intervention erforderlich sein könnten. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gestalten, informieren Sie sich im Bedarfsfall bitte direkt bei Ihrem Psychotherapeuten.

Leere Stuhlreihe - Symbolbild für freie Therapieplätze

Koordinationsstelle Psychotherapie

Psychotherapieplätze

Die Koordinationsstelle Psychotherapie unterstützt Sie, geeignete Psychotherapeuten- und Spezialistenkontakte zu finden.

0921 88099-40410

 0921 88099-40411

Öffnungszeiten: 

Mo-Do: 09:00-17:00 Uhr
Fr: 09:00-13:00 Uhr

Hinweis: Ihr Anruf wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Unterstützung bei der Suche nach Therapieplätzen

Die Koordinationsstelle Psychotherapie unterstützt Sie bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz für eine psychotherapeutische Behandlung, indem die Mitarbeiter der Koordinationsstelle der KVB Ihnen helfen, geeignete Psychotherapeuten- und Spezialistenkontakte zu finden.

Die Koordinationsstelle vermittelt Ihnen Adressen von Psychotherapeuten für Erwachsene und für Kinder bzw. Jugendliche, die der Koordinationsstelle freie Psychotherapieplätze gemeldet haben.

Wenden Sie sich gerne an die Koordinationsstelle, wenn

  • Sie bereits bei einem psychotherapeutischen Erstgespräch waren und nun einen geeigneten Psychotherapeuten für probatorische Sitzungen oder eine Psychotherapie suchen.
  • Sie auf der Suche nach einen Psychotherapeuten mit speziellen Kentnissen (wie z. B. Fremdsprache) oder speziellen Therapieverfahren sind.

Bitte beachten Sie:

  • Betrachten Sie die Termine, die Sie direkt mit den Psychotherapeuten vereinbarten, als verbindlich.
  • Sollten Sie einen vereinbarten Termin wieder absagen müssen, so teilen Sie dies bitte unverzüglich dem Psychotherapeuten direkt mit.
Gelbes Telefon mit Wählscheibe

Telefonische Erreichbarkeit von Psychotherapeuten

Für alle Psychotherapeuten gilt, dass sie selbst oder ein Praxismitarbeiter 200 Minuten in der Woche (bei hälftiger Zulassung 100 Minuten in der Woche) telefonisch für Patienten erreichbar sein müssen.

Über die Arzt- und Psychotherapeutensuche können Sie nach Psychotherapeuten in Ihrer Nähe suchen. Unter "Weitere Suchkriterien" dem Punkt "Psychotherapie" können Sie über die Auswahlfelder "Verfahren", "Altersgruppe" und "Einzel oder Gruppentherapie" die Suche noch weiter eingrenzen.

Die Sprechzeiten und die telefonische Erreichbarkeit sind bei jedem Arzt tagesaktuell angegeben. Das Datum kann in der Zeitleiste entsprechend angepasst werden.

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