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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Hier finden Sie Gesetze, Vereinbarungen, Verträge und andere maßgebliche Rechtsgrundlagen. Um sicherzustellen, dass die Rechtsquellen immer auf aktuellem Stand sind, wird mit wenigen Ausnahmen auf Seiten der zuständigen Institutionen auf Bundes- und Landesebene verwiesen.
Zweck des Rahmenvertrags ist es, die medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen der Interdisziplinären Frühförderstellen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohten Kindern als Komplexleistung zu gewährleisten. Der Rahmenvertrag trat zum 01.08.2006 in Kraft.
Die Vergütung der ärztlichen Tätigkeit ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Vielmehr gilt die bisherige Vergütung für Behandlungsplan/Teamgespräch bis auf weiteres fort.
Hinweis: Der Vertrag ist derzeit nicht verfügbar.
Frühförderung, Mobile – Neufestlegung der Kriterien zur Verordnung der medizinisch-therapeutischen Leistungen in mobiler Form - KVB-Servicsschreiben 22.07.14
Hier finden Sie alphabetisch sortierte Informationen zu gesetzlichen Grundlagen der Verordnung zum Thema Arzneimittel. mehr
Grundlage des Vertragsrechts ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V). Auf dieser Basis gelten bundesweit die Zulassungsverordnung für Ärzte sowie als wichtigste vertragliche Regelung der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV Ä). Dieser konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen über die Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet.
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
Der Bundesmantelvertrag regelt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).