Rechtsquellen: Gesetze, Richtlinien und Vereinbarungen

Rechtsquellen für Ärzte, Foto: Bilderbox

Hier finden Sie Gesetze, Vereinbarungen, Verträge und andere maßgebliche Rechtsgrundlagen. Um sicherzustellen, dass die Rechtsquellen immer auf aktuellem Stand sind, wird mit wenigen Ausnahmen auf Seiten der zuständigen Institutionen auf Bundes- und Landesebene verwiesen.

Hinweis: Bei Verträgen oder Vereinbarungen, die hier eingestellt sind, ist allein die amtliche Bekanntmachung bzw. die Information in den Rundschreiben der KVB (Satzung der KVB § 27) rechtsverbindlich.

Belegärztlich stationär abrechenbare Leistungen

Behinderung: Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen

Zweck des Rahmenvertrags ist es, die medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Maßnahmen der Interdisziplinären Frühförderstellen für behinderte oder von einer Behinderung bedrohten Kindern als Komplexleistung zu gewährleisten. Der Rahmenvertrag trat zum 01.08.2006 in Kraft.

Die Vergütung der ärztlichen Tätigkeit ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Vielmehr gilt die bisherige Vergütung für Behandlungsplan/Teamgespräch bis auf weiteres fort.

Hinweis: Der Vertrag ist derzeit nicht verfügbar.

Frühförderung, Mobile – Neufestlegung der Kriterien zur Verordnung der medizinisch-therapeutischen Leistungen in mobiler Form - KVB-Servicsschreiben 22.07.14

Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung

Hier finden Sie alphabetisch sortierte Informationen zu gesetzlichen Grundlagen der Verordnung zum Thema Arzneimittel. mehr

Bundesmantelvertrag/SGB V

Grundlage des Vertragsrechts ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V). Auf dieser Basis gelten bundesweit die Zulassungsverordnung für Ärzte sowie als wichtigste vertragliche Regelung der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV Ä). Dieser konkretisiert die gesetzlichen Bestimmungen über die Versorgung der Versicherten im gesamten Bundesgebiet.

Inhaltsübersicht SGB V

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)

Bundesmantelvertrag

Der Bundesmantelvertrag regelt die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung. Sein Geltungsbereich erstreckt sich auf das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).

Bundesmantelvertrag-Ärzte

KV-übergreifende Berufsausübungs-Richtlinie