Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 10.12.2023 16:45 Uhr

Die KVB-Arztpraxis

Eigeneinrichtung als Einstieg in die Niederlassung

Was ist eine Eigeneinrichtung?

Das Eigeneinrichtungskonzept der KVB sieht vor, Ärzten mit einer übergangsweise von der KV geführten Praxis in die eigene Niederlassung zu helfen. Das bedeutet, während der Praxisaufbauphase sind die Ärzte bei der KVB angestellt. Nach in der Regel zwei Jahren soll die Praxis übernommen und in eigener Niederlassung weitergeführt werden.

Die Vorteile für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte

  • keine hohen Anfangsinvestitionen
  • kein wirtschaftliches Risiko während des Praxisaufbaus
  • unmittelbare Unterstützung beim Aufbau der Praxisprozesse
  • minimierter bürokratischer Aufwand

Hintergrund

Um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern oder zu fördern, hat der Gesetzgeber den Kassenärztlichen Vereinigungen – als ultima ratio – das Recht eingeräumt, Einrichtungen zu betreiben, die der unmittelbaren medizinischen Versorgung dienen (§ 105 Abs. 1 Satz 2 SGB V).

Das bedeutet: Wenn die Versorgung nicht ausreichend durch Vertragsärzte gewährleistet werden kann, kann die KV unter bestimmten Bedingungen selbst eine eigene Arztpraxis (sog. Eigeneinrichtung) betreiben.

Die Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Eigeneinrichtung sind von der Vertreterversammlung in der "Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Verwendung der Finanzmittel aus dem Strukturfonds" (Sicherstellungsrichtlinie) beschlossen worden.

Bestehende Eigeneinrichtungen

In Marktredwitz im Planungsbereich Wunsiedel i. Fichtelgebirge betreibt die KVB ihre erste Eigeneinrichtung. Seit 01.07.2022 werden hier Patienten hautärztlich behandelt.

Hautärztliche Eigeneinrichtung für den Landkreis Wunsiedel

KVB-Praxis für Dermatologie
Dr. Michal Sapák

Fikentscherstr. 24
95615 Marktredwitz

09231 / 870490-0

praxis(at)dermatologie-marktredwitz.de

 

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do: 08.30-12:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr

Fr: 08.30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

Geplante Eigeneinrichtungen

Zusätzlich hat der KVB-Vorstand die Umsetzung einer Eigeneinrichtung oder KVB-Arztpraxis für Vertragsärzte für folgende Regionen beschlossen:

  • Ansbach Nord für die Fachgruppe der Hausärzte
  • Donauwörth Nord für die Fachgruppe der Hausärzte
  • Simbach am Inn für die Fachgruppe der Hausärzte
  • Regen für die Fachgruppe der Hautärzte
  • Tirschenreuth für die Fachgruppe der HNO-Ärzte
  • Wassertrüdingen für die Fachgruppe der Hausärzte

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