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KVB Impuls 4/2020 - Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Am 6. Oktober 2020 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten beiden Apps in das neue Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen. In dem Verzeichnis sind digitale Gesundheitsanwendungen gelistet, also zum Beispiel Apps oder browserbasierte Anwendungen, die als Medizinprodukt mit niedrigem Risiko CE-zertifiziert sind, zusätzlich vom BfArM im Fast-Track-Verfahren geprüft wurden und damit vom Arzt verschrieben oder bei entsprechender Diagnose direkt von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden können.
Als erste Anwendungen wurden die App kalmeda, die Patienten mit chronischer Tinnitusbelastung eine leitlinienbasierte, verhaltenstherapeutische Therapie liefert, und die Webanwendung velibra, die der Unterstützung von Patienten mit Symptomen von bestimmten Angststörungen dient, in das Verzeichnis aufgenommen. Nach Angaben des BfArM befinden sich aktuell 21 Anwendungen in der Prüfung. Für weitere rund 75 Anwendungen wurden Beratungsgespräche mit den Herstellern geführt. Insofern dürfte sich der Umfang des Verzeichnisses nach und nach deutlich vergrößern.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte dazu: "Das DiGA-Verzeichnis ist eine Weltneuheit: Deutschland ist das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt." Eher skeptisch zeigte sich hingegen Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die neuen digitalen Gesundheitsanwendungen müssten Mehrwert für den Patienten bringen und verständlich und sicher sein – sowohl bei der Funktionalität als auch beim Datenschutz.
Der größte Teil der bisherigen Gesundheitsapps könne diesen Ansprüchen nicht genügen. Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung sagte dazu: "Wirksamkeit, Datenschutz, Verordnung – zum Einsatz von Gesundheitsapps gibt es noch viele offene Fragen."
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