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KVB Impuls 5/2020
Seit vielen Monaten durchlebt die ambulante Vertragsärzteschaft turbulente und unsichere Zeiten. Diese Unsicherheit ließ sich unter anderem darauf zurückführen, dass gerade zu Beginn der Corona-Pandemie an allen Ecken und Enden die Schutzausrüstung fehlte. Trotz dieser Problematik und der damit einhergehenden Gefahr der eigenen Ansteckung behandelten die Vertragsärzte über 85 Prozent aller Covid-19-Patienten.
Die Politik hat den Praxen ihren Respekt gezollt, indem sie den dringend benötigten Corona-Schutzschirm aufspannte. Diese Maßnahme war enorm wichtig und richtig, da sie der ambulanten Ärzteschaft die Sicherheit gab, durch ihre aktive Mitwirkung an der Bewältigung der Pandemie nicht wirtschaftlich leiden zu müssen.
Es ist nun nicht nachvollziehbar, weshalb in der Politik Überlegungen angestellt werden, den Schutzschirm für die ambulante Vertragsärzteschaft nicht zu verlängern. Gerade in Hinblick auf den emotionalen Aspekt "Sicherheit" wäre das ein fatales Signal an die Ärzteschaft und würde erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Schließung von Praxen wäre nicht nur für die Pandemiebewältigung nicht auffangbar, sondern hätte auch für die hundert Tausende chronisch kranker Patienten, die täglich in den Praxen behandelt werden, langfristig dramatische Auswirkungen.
Ein niedergelassener Arzt kann es sich heute nur leisten, während der normalen Öffnungszeiten seiner eigenen Praxis in Schwerpunktpraxen auszuhelfen, weil er die Gewissheit hat, dass der Corona-Schutzschirm wenigstens 90 Prozent der eigenen Ausfälle im Notfall kompensiert. Fehlt ihm diese Sicherheit, ist es ihm nicht möglich, bei der Bewältigung der Pandemie weiter mitzuwirken. Die finale Konsequenz wäre die Schließung der Covid-19-Schwerpunktpraxen.
Ein genauer Blick auf die Abrechnungszahlen zeigt darüber hinaus: Der Schutzschirm wurde finanziell in erheblich geringerem Maße in Anspruch genommen als zu erwarten war. In Bayern kostete der Schutzschirm die Kassen im ersten Quartal lediglich 11 Millionen Euro und im zweiten Quartal 47 Millionen Euro. Zum Vergleich: Die Gesamthonorarsumme im GKV-Bereich für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten liegt bei rund 1,6 Milliarden Euro im Quartal.
Im Sinne der erfolgreichen Bewältigung der Pandemie, aber auch der medizinischen Normalversorgung aller Patienten, gibt es keine Alternative zur Verlängerung des Corona-Schutzschirms für die ambulante Vertragsärzteschaft. Aufgrund der erbrachten Leistungen der Praxen wäre es nicht nachvollziehbar, diese plötzlich im Regen stehen zu lassen.
Vor allem aber gibt der Schutzschirm den niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit, ohne existenzielle wirtschaftliche Sorgen ihre ganze Arbeitskraft der Patientenversorgung zu widmen – und das zu überschaubaren Kosten.
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