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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Organisation
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns hat aus dem Kreis ihrer Mitglieder Ausschüsse zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 79 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 8 Abs. 4 der Satzung der KVB gebildet.
Der Satzungsausschuss besteht aus acht Mitgliedern. Die Mitglieder stammen in gleicher Zahl aus den beiden Versorgungsbereichen nach § 73 Absatz 1 SGB V.
Dieser Ausschuss tagt nicht ständig, sondern nur bei Bedarf im Hinblick auf Änderungen der Satzung und ihrer Bestandteile.
Der Finanzausschuss besteht aus acht Mitgliedern. Die Mitglieder setzten sich zusammen aus vier Vertretern der Hausärzte und vier Vertretern der Fachärzte, wobei einer Psychotherapeut sein muss.
Dieser ständige Ausschuss beschäftigt sich insbesondere mit der Aufstellung des Haushaltsplans, überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und der Betriebs- und Rechnungsführung der KVB.
Der Bereitschaftsdienstausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die selbst am Ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen. Die Mitglieder setzten sich zusammen aus zwei Hausärzten, zwei Fachärzten und einem Kinder- und Jugendarzt. Ein Mitglied des Ausschusses nimmt am Notarztdienst teil.
Der Bereitschaftsdienstausschuss berät als ständiger Ausschuss den Vorstand in allen Fragen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und des Notarztdienstes. Das Nähere regelt die Bereitschaftsdienstordnung.
Der Ausschuss nach § 8 Abs. 4 Buchstabe q) der Satzung besteht aus fünf gewählten Mitgliedern sowie drei geborenen Mitgliedern - das sind die Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung.
Dieser Ausschuss beschäftigt sich bei Bedarf mit originären Vorstandsangelegenheiten.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach §§ 79b, 79c SGB V werden bei der Kassenärztlichen Vereinigung jeweils ein beratender Fachausschuss für Psychotherapie, ein beratender Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung, ein beratender Fachausschuss für die fachärztliche Versorgung und ein beratender Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte gebildet. Die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse erfolgt durch die Vertreterversammlung aufgrund von Vorschlägen. Die Kandidaten müssen nicht Mitglieder der Vertreterversammlung sein.
Die Ausschüsse unterstützen den Vorstand der KVB bei dessen Vorhaben und Entscheidungsprozessen. Um den Vorstand innovativ und zukunftsorientiert beraten zu können, ist der Erfahrungsaustausch mit der Basis, den Mitgliedern der KVB, unerlässlich und hilfreich.
Sofern Sie Anregungen und Ideen zu wesentlichen Themen für den jeweiligen Beratenden Fachausschuss haben, können Sie diese direkt dem betreffenden Fachausschuss mitteilen über unser Kontaktformular.
Der Beratende Fachausschuss für die hausärztliche Versorgung besteht aus acht Mitgliedern, von denen jeweils mindestens einer als Allgemeinarzt, einer als Internist und einer als Kinder- und Jugendarzt zugelassen sein muss, § 10 Satzung der KVB.
Die Ausschussmitglieder müssen Mitglieder der KVB sein, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen und dürfen nicht bereits Mitglied in einem anderem Fachausschuss nach § 79b SGB V sein.
Der Beratende Fachausschuss für die fachärztliche Versorgung besteht aus acht Mitgliedern, von denen mindestens jeweils ein Mitglied ein Vertreter aus Gebieten der konservativen Medizin, ein operativ tätiger Arzt, ein Vertreter der Methoden-definierten Fächer und ein ermächtigter Krankenhausarzt sein muss, § 11 Satzung der KVB.
Die Ausschussmitglieder müssen Mitglieder der KVB sein, die an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen und dürfen nicht bereits Mitglied in einem anderem Fachausschuss nach § 79b SGB V sein.
Der Beratende Fachausschuss für Psychotherapie besteht aus zwölf Mitgliedern.
Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:
Die Ausschussmitglieder müssen Mitglieder der KVB sein.
Der Beratende Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte besteht aus vier Mitgliedern.
Die Ausschussmitglieder müssen angestellte Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach § 77 Absatz 3 Satz 2 SGB V in Verbindung mit § 1 Absatz 2 und Mitglieder der KVB sein.
Anschrift
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Geschäftsstelle VV
Elsenheimerstraße 39
80687 München
Kontakt
089 57093-3321
089 57093-2521
089 57093-2505
zu den Protokollen (Zugang nur für berechtigte Mitglieder)
Der Zugang zum Mitgliederportal ist über KV-Ident Plus, KV-SafeNet oder die Telematikinfrastruktur (TI) möglich.
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