KVB-Berater beantworten Fragen zur
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Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
Informationen zur Therapieplatzvermittlung für psychotherapeutische Behandlungen
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
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Arzneimittel
Hier finden Sie Links zu relevanten Informationen und Dokumenten aus dem Bereich Verordnung auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Insituts, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, etc.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) erhält mittels Statut Aufgaben seitens der Bundesärztekammer und informiert die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit.
Hier finden Sie die sogenannten Rote-Hand-Briefe, mit denen pharmazeutische Unternehmer die Fachkreise über neu erkannte, bedeutende Arzneimittelrisiken und Maßnahmen zu ihrer Minderung informieren.
In der Rubrik Arzneimittelsicherheit finden Sie sämtliche Informationen zu Arzneimittelrisiken und Maßnahmen zu ihrer Minderung.
Durch die Anpassung der europäischen Pharmakovigilanzrichtlinie sollen nun auch Nebenwirkungen gemeldet werden, die durch Medikationsfehler bedingt sind.
Neue Arzneimittel sind aktuelle Informationen für Ärzte über neu zugelassene Arzneimittel/neu zugelassene Indikationen in der Europäischen Union (EU). Die Informationen basieren auf den Angaben des Europäischen Öffentlichen Bewertungsberichts (EPAR) der Europäischen Behörde für Arzneimittel (EMEA).
Mit den Therapieempfehlungen bietet die AkdÄ pharmakotherapeutische Problemlösungen auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) müssen der AkdÄ gemäß ärztlicher Berufsordnung mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach Arzneimittelgesetz (AMG § 62) Stufenplanbeteiligte. Sie veranstaltet und wirkt mit an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen.
Das "Bulletin zur Arzneimittelsicherheit" des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) untersucht vierteljährlich aktuelle Aspekte der Risikobewertung von Arzneimitteln. Ziel des Bulletins ist es, zeitnah über mögliche Risiken von Arzneimitteln zu informieren, Nebenwirkungen zu dokumentieren und die damit verbundenen Risiken zu minimieren.
Blaue Hand - Angeordnetes und behördlich genehmigtes Schulungsmaterial
Das BfArM veröffentlicht genehmigtes Schulungsmaterial für in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Wirkstoffen bzw. Arzneimitteln.
Zu den Aufgaben der Charité im Bereich der gesundheitlichen Vorsorge und Information gehören vor allem der Giftnotruf, das Institut für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit sowie das Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie.
Der Giftnotruf ist rund um die Uhr für jedermann kostenlos telefonisch erreichbar. Er bietet medizinische Informationen bei Verdacht auf Vergiftungen zum Beispiel durch Arzneimittel, Drogen oder Pilze und berät bezüglich durchzuführender Maßnahmen. Der besondere Schwerpunkt des Giftnotrufs liegt auf der Beratung bei kindlichen Vergiftungsfällen.
Das Institut für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit hat unter anderem die Aufgabe, vor Reisen in die Tropen medizinische Beratungen und Impfungen vorzunehmen. Zudem werden erkrankte Reiserückkehrer spezialisiert versorgt. Auch eine anonyme Beratung bei Verdacht auf HIV-Infektion ist dort angesiedelt. Terminvergaben und telefonische Anfragen sind möglich.
Speziell für Ärztinnen und Ärzte sowie pharmazeutisches Personal ist der dritte Dienst wichtig: Das Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie bietet bundesweit Informationen zur Verträglichkeit gängiger Medikamente in der Schwangerschaft. Auch Schwangere und Mütter können sich zur Sicherheit von Medikamenten beraten lassen. Eine Beratung ist auch möglich, wenn Frauen während oder nach einer Schwangerschaft Auffälligkeiten bemerken, die in Zusammenhang mit einer Medikamenteneinnahme stehen könnten.
Das DIMDI gibt Klassifikationen zur Kodierung von Diagnosen und Operationen heraus und pflegt weitere medizinische Bezeichnungssysteme. Außerdem betreibt es Informationssysteme für Arzneimittel, Medizinprodukte und zur Bewertung gesundheitsrelevanter Verfahren (Health Technology Assessment, HTA). In ergänzenden Datenbanken wird die Recherche in Fachartikeln und Fakten aus der Medizin angeboten.
Das IQWiG ist ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das den Nutzen medizinischer Leistungen für den Patienten untersucht. Damit stehen Qualität und Wirtschaftlichkeit auf dem Prüfstand. Das Institut erforscht, was therapeutisch und diagnostisch möglich und sinnvoll ist und informiert darüber Ärzte und Patienten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die politische Interessenvertretung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten auf Bundesebene.
Im Arzneimittel-Informationsportal der KBV finden Sie Aktuelles und Publikationen der KBV zu Themen aus dem Arzneimittel-Verordnungsbereich:
Anforderungskatalog für Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbanken (BMV Anlage 23)
Unter der Rubrik Verordnungen bietet Ihnen die KBV Informationen zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Arzneimittel, Häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhausbehandlung, Krankentransport-Fahrkosten, Rehabilitation, SAPV und Soziotherapie.
Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) hat zum Ziel, den Impfschutz der bayerischen Bevölkerung auf der Basis der Freiwilligkeit und informierten, mündigen Entscheidung in jeder Lebensphase zu verbessern.
Das Paul-Ehrlich-Institut ist eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland. Es gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Unterschiedliche, im deutschen und europäischen Arzneimittelrecht festgelegte Aufgaben nehmen den breitesten Raum unter seinen Tätigkeitsfeldern ein.
Das Paul-Ehrlich-Institut stellt ein Online-Erfassungssystem für Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen zur Verfügung. Auf dieser Seite finden Sie auch ein Meldeformular.
Blaue Hand - Angeordnetes und behördlich genehmigtes Schulungsmaterial
Das PEI stellt Schulungsmaterial für in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Arzneimittel zur Verfügung.