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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Arzneimittel
In der Arzneimittelvereinbarung (AMV) werden das Ausgabenvolumen für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Leistungen (nach Paragraph 31 SGB V), die Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele sowie konkrete, auf die Umsetzung dieser Ziele ausgerichtete Maßnahmen festgelegt. Durch die regionale Zielvereinbarung sollen die Vertragsärzte angeleitet werden, noch vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.
Anlage 1 der Arzneimittelvereinbarung 2014
Anlage 2 der Arzneimittelvereinbarung 2014
Arzneimittelvereinbarung – Wirkstoffziele ab 2014 - KVB-Serviceschreiben vom 23.04.14
Arzneimittelvereinbarung (AMV) 2014 - gültig ab 1. Januar 2014 - Verordnung Aktuell 31.03.14
Seminarunterlagen: Arzneimittelvereinbarung 2014 und pharmakologische Fortbildung
Bitte beachten Sie unser Copyright: Die Seminarunterlagen sind ausschließlich für die persönliche Nutzung der angemeldeten Teilnehmer bestimmt. Eine Weitergabe innerhalb des Praxisteams ist ausdrücklich gewünscht. Eine Weitergabe an Dritte sowie die kommerzielle Nutzung sind nicht zulässig.
Arzneimittelvereinbarung (FAQ) - Verordnung Aktuell 29.11.13
Arzneimittelversorgung mit Augenmaß – neue Wirkstoffziele ab Oktober 2013 - KVB-Serviceschreiben vom 26.09.2013
Arzneimittel-Richtlinie inkl. Anlage
Zum 1. April 2009 trat die Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie in Kraft. Inhaltlich entspricht die Neufassung weitestgehend der ursprünglichen Fassung, wobei weitere Konkretisierungen vorgenommen wurden. Komplett überarbeitet sind hingegen der Aufbau der Richtlinie sowie die jeweiligen Formulierungen.
Arzneimittel-Richtlinie (G-BA)
Um Ihnen die Arbeit mit der neugefassten Richtlinie zu erleichtern, hat die KBV gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband eine Schnellübersicht und FAQs zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln
Fragen und Antworten zu Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen
Weitere Informationen sind unter Arzneimittel A-Z zusammengestellt.
Die "Kontrastmittel-Vereinbarung" regelt die Abrechnung der Röntgen-, MRT- und Ultraschallkontrastmittel und die Vergütungshöhe der Kontrastmittelpauschalen.
Kontrastmittel-Vereinbarung (1. Nachtrag), gültig ab 01.03.2020
Kontrastmittel-Vereinbarung, gültig ab 01.10.2019
Kontrastmittel-Vereinbarung, gültig ab 01.04.16 (KVB-Serviceschreiben 23.06.2016)
Röntgenkontrastmittel-Vereinbarung - gültig ab 01.04.2016
Röntgenkontrastmittel-Vereinbarung gültig ab 01.04.2016 (KVB-Serviceschreiben 15.02.2016)
Röntgenkontrastmittel-Vereinbarung - gültig bis 31.03.2016
Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2010 das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) verabschiedet. Es setzt auf Kostendämpfung aber auch auf Strukturreformen, insbesondere im Segment der geschützten Arzneimittel.
KVB-Mitgliedermagazin PROFUND 1-2/2011
SARS‐CoV‐2‐Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft
Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V zwischen dem Deutschen Apothekerverband e.V. und den Spitzenverbänden der Krankenkassen:
Rahmenverträge GKV-Spitzenverband
Rahmenvertrag vdek Die Ersatzkassen
Arzneimittel-Versorgungungsvertrag zwischen dem Bayerischen Apothekerverband und den Verbänden der bayerischen Regionalkassen:
Arzneimittel-Versorgungsvertrag Bayern
Hinweis: Die Gültigkeit der Rezepte für Versicherte einer Regionalkasse beträgt seit 1. September 2007 einen Monat.
089 57093-40030
089 57093-40031
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