Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 19.03.2024 11:37 Uhr

Informationen über Sonstige Verordnungen

Bei Patienten, die künstlich beatmet werden oder die eine Trachealkanüle haben, kann es jederzeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen. Deshalb ist die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft erforderlich.

Patienten, die außerklinische Intensivpflege benötigen, wurden bisher im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt. Durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass die außerklinische Intensivpflege eine eigene Leistung ist.

Bei der Verordnung muss eine Erhebung des Entwöhnungspotenzials vorliegen und ein Behandlungsplan erstellt werden – beides neue ärztliche Aufgaben. Für die Erhebung und Verordnung ist eine besondere Qualifikation nachzuweisen.

Bitte beachten: Das Verordnung Aktuell "Erfassung der Richtlinie" vom 20.03.2023 wird überarbeitet.

 

Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen dürfen im Rahmen des Entlassmanagements Verordnungen für Arznei- und Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und häusliche Krankenpflege sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für einen begrenzten Zeitraum zur Überbrückung ausstellen.

Für diese Verordnungen gelten grundsätzlich die Vorgaben der vertragsärztlichen Versorgung (z. B. Arzneimittel-Richtlinie, Heilmittel-Richtlinie).

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