Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 18.03.2024 15:03 Uhr

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Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

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Hausanschrift

Elsenheimerstraße 39

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  • Dr. Christian Pfeiffer (Vorsitzender des Vorstands)
  • Dr. Peter Heinz (1. stv. Vorsitzender des Vorstands)
  • Dr. Claudia Ritter-Rupp (2. stv. Vorsitzende des Vorstands)

 

Inhaltlich verantwortlich

  • Dr. Christian Pfeiffer, Elsenheimerstraße 39, 80687 München

 

Aufsichtsbehörde

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Haidenauplatz 1

81667 München

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Gewerbemuseumsplatz 2

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Bekanntmachungen der KVB erfolgen gemäß § 27 der Satzung der KVB an die Mitglieder der KVB im Bayerischen Ärzteblatt, im Mitgliedermagazin der KVB oder durch Rundschreiben der KVB, an die Allgemeinheit im Bayerischen Staatsanzeiger.

Anstelle der Bekanntmachungen in einem der o.g. Publikationsorgane kann auch eine Bekanntmachung unter der Internetadresse der KVB erfolgen. Sie finden diese unter der Rubrik "Bekanntmachungen". In diesem Fall ist ein entsprechender Hinweis auf die Fundstelle in einem der o.g. Publikationsorgane bekanntgemacht mit dem Zusatz, dass auf Anforderung der Text der Bekanntmachung im Einzelfall in Papierform oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird.

Die Bekanntmachungen werden unter der Internetadresse der KVB vollständig und dauerhaft bereitgehalten und unterliegen keinen Änderungen. Berichtigungen von offenbaren Unrichtigkeiten werden ebenfalls bekannt gemacht. Müssen personenbezogene Daten aus Gründen ihres Schutzes gelöscht werden, so werden diese Daten in der betreffenden Bekanntmachung unkenntlich gemacht und es wird ein Hinweis auf Datum und Grund der Löschung angebracht.

Hinweis: Rechtsetzungen erfolgen dabei überwiegend durch Änderung bestehender Normen und Verträge. Bei solchen Änderungen werden stets nur die Änderungsbefehle zum bisher geltenden Recht bekanntgemacht. Dies hat zur Folge, dass die Änderungsbefehle nicht immer aus sich heraus verständlich sind. Deshalb werden durch die KVB sogenannte konsolidierte Fassungen bzw. Lesefassungen erstellt, in die die Änderungen eingearbeitet wurden. Die Lesefassungen sind ein Service der KVB und stehen regelmäßig unter "Rechtsquellen" zur Verfügung.

Redaktionelles

Gender-Hinweis

Sprache ist ein wichtiger Baustein für Inklusion. Denn eine inklusive Sprache schließt alle Menschen ein, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, Befähigung oder sexueller Identität.

Die KVB versteht sich als Körperschaft, die Vielfalt begrüßt und Offenheit fördert. Darum möchten wir mit unseren Texten auch alle Menschen ansprechen. Viele Frauen und nicht-binäre Personen fühlen sich jedoch durch das generische Maskulinum nicht mitgemeint. Als Alternative dazu hat sich die geschlechtergerechte Sprache entwickelt.

Bekannte Möglichkeiten, geschlechtergerechter zu schreiben, sind typografische Sonderzeichen wie der Gender Gap (Mediziner_innen), das Gendersternchen (Patient*in) oder die Verwendung des Doppelpunkts (Psychotherapeut:innen).

Durch diese Schreibweise werden neben Männern und Frauen auch nicht-binäre Menschen angesprochen und sprachlich wahrnehmbar gemacht.

Die Verwendung typografischer Sonderzeichen auf unserer Webseite stellt uns allerdings vor zwei Probleme:

  1. Barrierefreiheit: Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen oft sogenannte Screenreader, um sich Web-Texte am Bildschirm vorlesen zu lassen. Diese Screenreader erkennen aber Sonderzeichen wie das Sternchen und den Unterstrich nicht als geschlechtergerechte Sprache und überlesen sie, oder lesen sie extra vor.
  2. Technik: Typografische Sonderzeichen bereiten sowohl unserer Suche als auch externen Suchmaschinen noch Probleme.

Um die barrierearme Lesbarkeit unserer Texte sowie die Qualität der Suchergebnisse für unsere User zu gewährleisten, behalten wir darum auf dem Großteil unserer Webseite das generische Maskulinum bei.

Dennoch versuchen wir, unsere bestehenden Texte kontinuierlich zu verbessern, indem wir wann immer möglich geschlechtsneutrale Begriffe und zumindest am Seitenanfang Paarformen verwenden. Hier bitten wir angesichts der Fülle unserer Inhalte um Geduld. Wir danken für Ihr Verständnis.

Vater und Sohn fahren im Auto. Sie haben einen Unfall, bei dem beide verletzt werden. Sie werden in ein Krankenhaus gebracht, in dem ein bekannter Chirurg arbeitet. Die Operation des Jungen wird vorbereitet, alles ist fertig, als der Chirurg erscheint, blass wird und sagt: „Ich kann nicht operieren, das ist mein Sohn!“

Verwirrt? Der Chirurg in der Geschichte ist eine Chirurgin. Wenn zum ersten Mal das Wort „Chirurg“ fällt, denken die meisten aber erst einmal an einen Mann im weißen Kittel. Natürlich könnte der Junge in der Geschichte auch zwei Väter haben. Dennoch, dieses und andere Beispiele zeigen:

Sprache hat einen Einfluss darauf, was wir uns vorstellen und damit auch darauf, was wir uns vorstellen können und was wir für normal halten.

Ursprünglich waren Frauen in der männlichen Form auch gar nicht mitgemeint. Die kommt nämlich aus einer Zeit, in der Frauen viele Berufe nicht ergreifen durften, in der es also tatsächlich keine Chirurginnen gab. Das hat sich geändert – nur unsere Sprache sendet noch immer die alten Signale. Es sind eben nicht alle #mitgemeint!

Quelle:

Dissens – Institut für Bildung und Forschung e.V.

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https://www.brettingham.de/

 

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