Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 27.04.2024 01:19 Uhr

Intravitreale Medikamenteneingabe

Die beiden "IVOM-Verträge" mit dem BKK-Landesverband und der DAK Gesundheit richten sich an operativ sowie konservativ tätige Fachärzte für Augenheilkunde mit Betriebsstätte in Bayern.

Die vertraglichen Leistungen bestehen aus der intravitrealen operativen Medikamenteneingabe (IVOM) und der medizinisch notwendigen augenärztlichen Nachsorge. Zusätzlich ist die Verlaufskontrolle mittels der Spektral-Domänen Optischen Kohärenztomographie (SD-OCT) Teil des Versorgungsauftrags.

Die Versicherten müssen für eine Teilnahme im jeweiligen Vertrag eingeschrieben werden.

BKK-IVOM-Vertrag

DAK-IVOM-Vertrag

Ziel des DAK-Vertrags ist die Fortsetzung der bisherigen flächendeckenden Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen Versorgung von Versicherten mit bestimmten Indikationen.

 

Teilnahmeberechtigtsind operativ sowie konservativ tätige Fachärzte für Augenheilkunde mit Betriebsstätte in Bayern.

Voraussetzung für die Teilnahme am Vertrag ist das Einreichen einer Teilnahmeerklärung.

Tipp: Nutzen Sie die komfortable Online-Antragstellung in "MEINE KVB".

 

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