Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 27.04.2024 09:15 Uhr

Elektrische Kardioversion

Der Vertrag mit der BKK Audi regelt die Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen mittels elektrischer Kardioversion.

Vertragsziel ist die Etablierung der qualitätsgesicherten elektrischen Kardioversion in der ambulanten Patientenversorgung unter Berücksichtigung der jeweils gültigen und evidenzbasierten Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie zum Management von Vorhofflimmern.

Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich alle Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie.

Teilnehmende Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie, die die Voruntersuchung inkl. TEE sowie die elektrische Kardioversion nach dieser Vereinbarung durchführen möchten, müssen zusätzliche qualitative Voraussetzungen erfüllen (spezialisierte Kardiologen).

Versicherte sind teilnahmeberechtigt, wenn eine der untenstehenden Diagnosen gesichert festgestellt ist, eine medikamentöse Therapie nicht ausreicht und keine Kontraindikation besteht.

  • I48.0G Vorhofflimmern, paroxysmal,
  • I48.1G Vorhofflimmern, persistierend,
  • I48.3G Vorhofflattern, typisch - Vorhofflattern, Typ I,
  • I48.4G Vorhofflattern, atypisch - Vorhofflattern, Typ II,
  • I48.9G Vorhofflimmern und Vorhofflattern, nicht näher bezeichnet

 

Die Teilnahme am Vertrag ist freiwillig. Zur Teilnahme ist eine Teilnahmeerklärung einzureichen.

 

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