Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 26.04.2024 19:46 Uhr

KVB-Statement

Erläuterung zu einem KVB-Rundschreiben vom 13.10. zur Dokumentation von Leistungen (GOP35100, GOP35110)

München, 18. Oktober 2023:

Aufgrund zahlreicher Anfragen nimmt der Vorstand der KVB zu dem KVB-Serviceschreiben vom 13. Oktober Stellung:

"Für uns ist die Sicherung einer umfassenden ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung der Patientinnen und Patienten ein zentrales Anliegen. Wir treten ebenso gegenüber Politik und Krankenkassen als Vertretung der Interessen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf. In dem Sinne ist das Schreiben vom 13. Oktober entstanden, um mögliche Schäden in Form von Honorarrückforderungen von den Praxen bereits im Vorfeld abzuwehren. In dem rein informativ intendierten Schreiben werden primär die Dokumentationspflichten erläutert, deren Einhaltung unsere Mitglieder vor möglichen Regressforderungen durch die Krankenkassen schützen sollen. Dabei sind bedauerlicherweise missverständliche Formulierungen in dem Schreiben enthalten, die in den Praxen für Verunsicherung gesorgt haben.

Von Seiten des Vorstands der KVB möchten wir klarstellen, dass wir die in dem Schreiben vom 13. Oktober dargelegten rechtlichen Regelungen weder unterstützen noch gutheißen. Wir sehen in Anbetracht langer Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung den Bedarf, alle praxisfernen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen und auf ihre Praxistauglichkeit hin zu hinterfragen. Nachdem es sich um eine bundesweit gültige Vorgabe handelt, ist dies nicht durch die KVB zu leisten, sondern durch den Gesetzgeber beziehungsweise im konkreten Fall durch die Verhandlungspartner des Bundesmantelvertrages. Daher werden wir uns auf Bundesebene für eine Regelung einsetzen, die den Erfordernissen des Praxisalltags entspricht.

Unseren Mitgliedern werden wir ein überarbeitetes Schreiben zur Verfügung stellen, das eine entsprechende Kommentierung der problematischen rechtlichen Regelungen enthält. Dieses Schreiben ist gerade in Bearbeitung und wird zeitnah an die Praxen in Bayern gesendet werden."