Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 26.04.2024 14:43 Uhr

KVB-Presseinformation

KVB-Auswertung: Rücknahme der Neupatienten-Regelung verschlechtert die ambulante Versorgung

München, 15. September 2022: Eine aktuelle Erhebung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zeigt eindrücklich am Beispiel von Patienten mit Diabetes und Herzinsuffizienz, dass Neupatienten einen sichtbar höheren diagnostischen und therapeutischen Versorgungsaufwand in den Praxen auslösen. Daraus ergibt sich ein besonders negativer Effekt, wenn die Regelung wieder zurückgenommen würde: Gerade Praxen, die viele Neupatienten aufgenommen haben, werden am heftigsten durch eine Streichung ihrer Honorare für die geleistete Mehrarbeit bestraft - mit gravierenden Folgen für diese Patienteninnen und Patienten.

Dazu erklärte der Vorstand der KVB - Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp: "Unsere Auswertungen stehen im krassen Gegensatz zu den unbelegten Behauptungen des Bundesgesundheitsministeriums, die Regelung habe die Versorgung der Patienten nicht verbessert. Das Streichen der Neupatientenregelung ist ein zweifacher Wortbruch von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach. Erstens hat er vor Kurzem noch versprochen, dass es zu keinerlei Leistungskürzungen für die Patienten kommen werde. Zweitens haben die Vertragsärzte im Vertrauen auf eine dauerhafte Neupatientenregelung Praxisprozesse so umgestellt, dass mehr Personal und Geräte für die aufwändige Behandlung von Neupatienten zur Verfügung stehen. Dass insbesondere die Praxen am heftigsten bestraft werden, die sehr viele Neupatienten behandeln, untermauert unsere Forderung, dass die Neupatientenregelung beibehalten werden muss."

Zum Hintergrund: Im geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll die erst vor drei Jahren eingeführt Neupatientenregelung rückgängig gemacht werden. Diese Regelung, die festlegt, dass neue Patienten zum vereinbarten Honorar ohne Abschlag vergütet werden, mit dem Ziel mehr Neupatienten aufzunehmen, wurde bei der Einführung 2019 vom jetzigen Bundesgesundheitsminister als wichtiges Instrument gegen die "Zwei-Klassen-Medizin" gepriesen. Nun soll diese sinnvolle Regelung zum Erhalt der ambulanten Versorgungsstrukturen wieder gestrichen werden - zu Lasten der Patientinnen und Patienten.