Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 26.04.2024 14:51 Uhr

KVB-Presseinformation

KVB weist Forderungen des Städtetags zurück: "Praxen sind am Limit"

München, 22. Dezember 2022: Als "völlig realitätsfremd" bezeichnete der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) heute in München die Forderungen des Deutschen Städtetags, dass Arztpraxen in den Weihnachtsferien auch an Wochenenden und abends geöffnet werden sollten. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, hatte am Mittwoch dafür plädiert, die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch noch nach 18.00 Uhr, an Wochenenden und an den Feiertagen offen zu halten. Begründet hatte er diese Forderung mit der drohenden Überlastung der Kliniken.

Der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: "Die Praxen sind seit Beginn der Corona-Pandemie am Limit und haben es geschafft, zusätzlich zur Regelversorgung die Impfkampagne und die Behandlung der Infektpatienten mustergültig zu gewährleisten. Selbst in den Hochphasen der Pandemie waren stets über 98 Prozent der Praxen geöffnet und haben die ambulante Versorgung der Bevölkerung sichergestellt. Den Ärztinnen und Ärzten sowie den Medizinischen Fachangestellten zum Jahreswechsel jetzt noch mehr Arbeit aufbürden zu wollen, zeugt von mangelndem Realitätssinn und offensichtlicher Unkenntnis über die Tätigkeit in den Praxen. Die Äußerungen des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetags reihen sich ein in den gesundheitspolitischen Schlingerkurs der Bundesregierung. In der Bundespolitik kann oder will man offensichtlich den Frust und die zunehmende Verzweiflung unserer Kolleginnen und Kollegen in den Praxen nicht zur Kenntnis nehmen."

Der Vorstand der KVB erinnerte daran, dass an den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117 zu erreichen ist. Auch hier ist mit sehr hoher Nachfrage zu rechnen, so dass Wartezeiten am Telefon und auch in den Bereitschaftspraxen unvermeidlich sind. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder schweren Unfällen ist der Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 zu verständigen.