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Standpunkte

Unter dem Motto „Gut ist, was für die Praxen gut ist“, versteht sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) in erster Linie als Vertretung der niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten im Freistaat.

Wofür die KVB im Einzelnen steht und welche Unterstützung sie sich von der Politik für ihre Aufgaben erwartet, lesen Sie im Folgenden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) steht für

  • eine flächendeckende medizinische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen in Bayern
  • regionale Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf Honorar und Versorgungsstrukturen
  • eine gerechte Honorarverteilung, die den Praxen Planungssicherheit bietet
  • ein für die Praxen gewinnbringendes Nebeneinander von Kollektivvertrag und Selektivverträgen
  • den Vorrang ambulanter vor stationärer Behandlung
  • den Erhalt der Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten
  • die Reduzierung der Bürokratie in den Arztpraxen

Flächendeckende medizinische und psychotherapeutische Versorgung

Die KVB ist dafür verantwortlich, dass den Bürgern im Freistaat rund um die Uhr eine bedarfsgerechte ambulante Versorgung zur Verfügung steht. Damit Patienten schnell einen Arzt oder Psychotherapeuten in ihrer Nähe finden können, bietet die KVB eine Online-Arztsuche unter arztsuche.kvb.de an. In sprechstundenfreien Zeiten gibt es den Ärztlichen Bereitschaftsdienst, den die KVB über ihre Vermittlungs- und Beratungszentralen organisiert. Diese sind unter der Telefonnummer 01805 / 191212* zu erreichen. Freie Psychotherapieplätze vermittelt die KVB ebenfalls, und zwar telefonisch unter der Nummer 0 18 05 / 80 96 80*.

Die KVB widmet sich verstärkt dem Thema Nachwuchsförderung und erwartet von Politik und Krankenkassen Unterstützung dafür, die Tätigkeit als niedergelassener Arzt oder Psychotherapeut wieder attraktiver zu gestalten. Zudem setzt sie auf regionale Versorgungsstrukturanalysen, die künftig eine bessere Einschätzung von Angebot und Nachfrage in der ambulanten Versorgung in Bayern ermöglichen können.

*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min.

Regionale Gestaltungsmöglichkeiten bei Honorar und Versorgungsstrukturen

Die KVB lehnt eine gesetzliche Regelung zur Angleichung des Behandlungsbedarfs (so genannte Konvergenz der Gesamtvergütungen) ab. Sie setzt auf regionale Vereinbarungen zu Umfang und Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen zwischen KVB und Krankenkassen auf Landesebene – so, wie dies auch der Gesetzgeber im GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorsieht. Nur so können die regionalen Besonderheiten auch bei der Honorierung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten angemessen berücksichtigt werden. Schließlich gibt es in Bayern besondere Versorgungsstrukturen, die so in anderen Bundesländern nicht zu finden sind – man denke nur an die hohe Zahl an Belegärzten und ambulanten Operateuren oder an onkologische Leistungen, die in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern in viel größerem Umfang ambulant angeboten werden. Dieses besonders umfangreiche Spektrum ambulanter medizinischer Leistungen möchte die KVB zum Wohle der Patienten im Freistaat erhalten.

Gerechte Honorarverteilung, die den Praxen Planungssicherheit bietet

Die KVB hat kompetente Mitarbeiter und eine leistungsfähige IT, mit denen sie die Abrechnung und die Honorarauszahlung an ihre Mitglieder so schnell und zuverlässig wie möglich abwickelt. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten benötigen insbesondere Planungssicherheit für das zu erwartende Honorar, um ihr ärztliches und psychotherapeutisches Handeln danach ausrichten und die künftige Entwicklung ihrer Praxis auch wirtschaftlich entsprechend gestalten zu können. Die seit 2009 gültige Honorarsystematik hat dieses Ziel nicht erreicht; vielmehr ist sie durch eine zunehmende Zentralisierung und strikte bundespolitische Vorgaben gekennzeichnet. 

Die KVB setzt sich  für eine Systematik der Honorarverteilung ein, in der die Tätigkeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten leistungsgerecht vergütet wird und die transparent und verständlich ist. Sie fördert in diesem Zusammenhang verschiedene Honorarmodelle wie beispielsweise das „Gesundheitskonto Bayern“, das zunächst in einer Modellregion im Raum Ingolstadt erprobt werden soll.

Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivvertrag

Der Kollektivvertrag bildet zum Teil das Versorgungsgeschehen nicht mehr adäquat ab. Die KVB sieht deshalb beispielsweise für die Hausärzte in den Selektivverträgen nach Paragraph 73b SGB V eine sinnvolle Alternative. Der Paragraph 73b SGB V kann aus Sicht der KVB eine Strukturwerkstatt darstellen, die so im Regelsystem nicht besteht und die unter anderem die Möglichkeit bietet, den Versorgungsauftrag der Hausärzte weiterzuentwickeln.

Die KVB unterstützt deshalb sowohl Kollektivvertrag als auch Selektivverträge. Neben der Koordinierung des Kollektivvertragsgeschäfts übernimmt die KVB gegen eine Aufwandsentschädigung als Dienstleister auch die Abwicklung von Selektivverträgen (zum Beispiel beim Kinderarztvertrag der AOK Bayern mit dem Landesverband Bayern des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)).

Vorrang ambulanter vor stationärer Behandlung

Unter der Prämisse des Vorrangs ambulanter vor stationärer Behandlung begrüßt die KVB es, wenn niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten eng mit ihren in Kliniken beschäftigten Kollegen zusammenarbeiten. Sie unterstützt diese Kooperation auch beispielsweise dadurch, dass Daten zur Versorgungsforschung wechselseitig zur Verfügung gestellt werden oder dass sich ambulant und stationär tätige Ärzte in Onkologiezirkeln fachlich austauschen können.

Erhalt der Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten

Die KVB sieht das zunehmende Engagement von Managementgesellschaften und privaten Klinikkonzernen auf dem Gebiet der ambulanten Versorgung, insbesondere bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), wie auch die Übertragung ärztlicher Basistätigkeiten an Nicht-Ärzte außerordentlich kritisch. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis überlagern.

Reduzierung der Bürokratie in den Arztpraxen

Der KVB ist es ein Anliegen, den bürokratischen Aufwand für ihre Mitglieder so gering wie möglich zu halten. Deshalb hat sie zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) Anfang November 2011 eine Anlaufstelle für Bürokratieabbau eingerichtet. Ziel der Stelle ist es, die Gesundheitsbürokratie zu entschlacken und den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten ihre tägliche Arbeit zu erleichtern. Die Einrichtung versteht sich in erster Linie als Anlaufstelle für Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern sowie deren Praxismitarbeiter, die die bürokratischen Prozesse täglich im Praxisalltag erleben. Sie sind aufgerufen, überflüssige bürokratische Anforderungen mitzuteilen und Verbesserungsvorschläge einzureichen. Aber auch Mitarbeiter von anderen Institutionen im Gesundheitswesen mit Schnittstellen zur ambulanten Versorgung sind gefragt, Vorschläge zur Minimierung der Bürokratie in den Praxen zu machen.

Erreichbar ist die Stelle per E-Mail unter buerokratieabbau(at)kvb.de.

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