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Dialyse - Qualitätssicherung (QS)

Mit der im Juni 2006 in Kraft getretenen Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse wurde durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) der Prozess zur Verbesserung der Qualität der Dialysebehandlung geregelt. Für die entsprechenden Dokumentationsdaten (4 Pflichtparameter bei Hämodialyse, 2 Pflichtparameter bei Peritonealdialyse – Adressat: KV; einrichtungsübergreifende Maßnahmen/Benchmark – Adressat: frei zu wählender Berichtersteller) besteht mit Beginn des III. Quartals 2007 die uneingeschränkte Pflicht zur Erhebung und elektronischen Übermittlung der Daten.

Ziel der Richtlinie ist es, einen kontinuierlichen Qualitätssicherungsprozess zu implementieren, um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherzustellen.

In einem Artikel des Deutschen Ärzteblattes vom 18.08.2011 wurde auf die sehr positiven Ergebnisse der Datenauswertungen und Qualitätsprüfungen der Dialyseversorgung im Laufe der letzten Jahre hingewiesen. Auch durch die unterstützende Tätigkeit der Kommissionsärzte in den jeweiligen Länder-KVen konnten die ambulanten Dialyseärzte kontinuierlich bessere Ergebnisse erzielen.

Aktuelles - Wichtige Information
Ab dem Quartal 4/2011 ist nun auch für Dialyseärzte die digitale Übermittlung der QS-Daten Dialyse über das Online-Dateneinreichungs-System (ONDES) der KVB möglich.