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Hausarztverträge
Statement von Dr. Wolfgang Krombholz, Vorstandsvorsitzender der KVB, zur Presseinformation „AOK Bayern steht zu Angebot für Hausarztvertrag“ der AOK Bayern, 12.07.2011:
„In die Vertragsverhandlungen zwischen Bayerischem Hausärzteverband (BHÄV) und AOK Bayern um einen Hausarztvertrag nach Paragraph 73b des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) wird sich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) nicht einmischen. Nachdem nun aber die KVB seitens der AOK Bayern in der Pressemitteilung vom 12. Juli 2011 dazu aufgefordert wird, die Situation der hausärztliche Honorare in Bayern zu erklären, nehmen wir wie folgt Stellung:
Die KVB bringt alle Gelder, die ihr von den Krankenkassen für die Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen in der ambulanten Versorgung zur Verfügung gestellt werden, zur Auszahlung an die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Dabei lag der Fallwert – wie in den Statistiken der KVB veröffentlicht – im vierten Quartal 2010 für Allgemeinärzte bei 53 Euro, für hausärztlich tätige Internisten bei 60 Euro.
Zum Reinertrag einer Praxis kann die KVB keine Angaben machen. Denn einerseits speist sich der Umsatz einer Praxis aus verschiedenen Quellen – Kollektivvertrag, Selektivverträge, Privatpatienten, Individuelle Gesundheitsleitungen (IGeL) etc. – und nicht alle diese Umsätze laufen über die KV. Andererseits variieren die Abzüge je Praxis – je nach Praxisstandort, Praxisschwerpunkt, Ausstattung und vielem mehr – erheblich.
Dass jedoch die Honorare der bayerischen Ärzte „im Bundesvergleich auch ohne Sonderverträge schon immer an der Spitze standen“, wie es der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer formuliert, ist nicht richtig. Im Gegenteil: Die bayerischen Ärzte befinden sich im bundesweiten Vergleich im unteren Drittel der Umsatzskala.“
Statement vom 12.07.2011 als PDF-Datei
Zur Presseinformation „AOK Bayern steht zu Angebot für Hausarztvertrag“ vom 12. Juli 2011
