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Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Statement von Dr. Krombholz, Vorsitzender des Vorstands der KVB, zur Frage nach der Notwendigkeit einer ärztlichen Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), 27.01.2011

„In Bayern haben wir mit derzeit knapp 300 MVZ eine im Vergleich zu anderen KV-Regionen besonders hohe Anzahl solcher Einrichtungen. Davon ist der weitaus größte Teil (noch) in der Trägerschaft niedergelassener Ärzte. Mit nur knapp einem Viertel liegt der Anteil der MVZ in Krankenhausträgerschaft in Bayern deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.

Aus meiner Sicht kann eine wohnortnahe, hochwertige ambulante medizinische Versorgung flächendeckend nur über die in eigener Praxis niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten in Bayern sichergestellt werden. Kooperative Einrichtungen wie unter anderem auch MVZ können das Versorgungsnetz der Arztpraxen zwar ergänzen. Dabei ist aber die Trägerschaft der Einrichtung von entscheidender Bedeutung. Das Risiko, dass ein Eindringen von Managementgesellschaften auf einen Markt, der bislang freiberuflich tätigen Ärzten und Psychotherapeuten vorbehalten war, negative Auswirkungen hat, ist relativ groß. Es steht zu befürchten, dass ein nichtärztliches Management Einfluss auf die in der Ausübung ihres Berufes freien Ärzte zu nehmen versuchen wird: Die Gefahr, dass dann Entscheidungen zu Diagnostik und Therapie nicht mehr allein nach medizinischen Gesichtspunkten getroffen und dann beispielsweise nur noch bestimmte Therapieformen verordnet, nur noch besonders günstige Medikamente verschrieben werden dürfen, ist nicht von der Hand zu weisen.

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP ist eindeutig festgelegt, dass nur Ärzte und Krankenhäuser an MVZ beteiligt sein sollen, wobei die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärzten zusteht. Ebenso ist im Koalitionsvertrag klar geregelt, dass die Leitung eines MVZ in ärztlicher Hand liegen soll. Das aktuelle Positionspapier der CDU, wie es der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Jens Spahn, vorgestellt hat, wird da leider hinsichtlich der Aufteilung von Geschäftsanteilen und Stimmrechten weniger konkret. Darin sehe ich ein mögliches „Sicherheitsleck“, was den Erhalt der uneingeschränkten Therapiefreiheit der Ärzte und Psychotherapeuten betrifft. Außerdem befindet sich bereits heute etwa die Hälfte aller Krankenhäuser in privater Trägerschaft – auch hier halte ich die Gefahr, dass Gewinnstreben massiv Einfluss auf das ambulante Versorgungsgeschehen nehmen könnte, für groß. Die ambulante medizinische Versorgung ist jedoch in meinen Augen nicht einfach ein Geschäft mit kapitalen Renditechancen. Sie ist vielmehr ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, den wir Ärzte und Psychotherapeuten – unserem Berufsethos und somit dem Wohl unserer Patienten verpflichtet – übernommen haben.

Als Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns werden wir die Entwicklungen rund um das für 2011 geplante Versorgungsgesetz kritisch beobachten. Wir stehen für den Erhalt der Freiberuflichkeit der Ärzte, für den Erhalt der Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten, für eine flächendeckende wohnortnahe ambulante Versorgung der bayerischen Bürger. Und für diese Ziele werden wir uns auf Landes- und auch auf Bundesebene einsetzen.“

Statement vom 27.01.2011 als PDF-Datei

Zur Frage nach der Notwendigkeit einer ärztlichen Trägerschaft von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)

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