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Bedarfsplanung im Bereich Psychotherapie

Statement von Dr. Ilka Enger, 2. stellv. Vorsitzende des Vorstands der KVB, zur psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der Beratungen zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz, 09.08.2011:

"In den Beratungen zum geplanten GKV-Versorgungsstrukturgesetz wird aktuell diskutiert, die Kriterien der Bedarfsplanung neu zu definieren. Das ist meines Erachtens auch für die Versorgung psychisch kranker Menschen dringend notwendig, denn in der jetzigen Form bilden die veralteten Planwerte der psychotherapeutisch Tätigen den realen Versorgungsbedarf nicht realistisch ab.

Während laut derzeitiger Bedarfsplanung bayernweit überall eine ausreichende Versorgung, teilweise sogar eine Überversorgung vorhanden ist, sieht die Realität in den Praxen anders aus: Die Nachfrage nach Psychotherapie steigt beständig und kann nicht adäquat beantwortet werden. Die Folgen sind unter anderem lange Wartezeiten für die Patienten, bis diese eine Psychotherapie beginnen können. Dabei kann eine Nicht-Behandlung aufgrund fehlender Behandlungskapazitäten zu einer Verstärkung psychischer Probleme sowie zu psychosomatischen Beschwerden führen, die wiederum einen erhöhten Behandlungsbedarf nach sich ziehen. Das ist ein Teufelskreis! Insofern ist der entgegen der Statistik sehr wohl bestehende Mangel an psychotherapeutischer Versorgung nicht nur für die einzelnen Patienten, die auf schnelle, kompetente Hilfe angewiesen sind, sondern auch für das Gesundheitswesen allgemein ein großes Problem. Der Versuch, durch eine Verringerung der ambulanten Angebote (Stichwort: Aufkauf von Praxen durch KVen) Kosten zu sparen, wird sich letztlich als Kostentreiber erweisen – denn Folgeerkrankungen, vermehrte Krankenhauseinweisungen und längere Fehlzeiten am Arbeitsplatz werden das Gesundheitssystem finanziell massiv belasten. Das gilt für haus- und fachärztliche sowie für psychotherapeutische Praxen gleichermaßen.

Die Schwäche der Bedarfsplanung liegt dabei zum einen darin, dass entscheidende Kenngrößen vor rund 20 Jahren festgelegt wurden. Dass psychische Erkrankungen mittlerweile stark zugenommen haben – wie aktuelle Versichertenstatistiken der Techniker Krankenkasse und der Barmer GEK zeigen – und damit ein höherer Bedarf an psychotherapeutischen Leistungen entstanden ist, bleibt in der derzeitigen Bedarfsplanung unberücksichtigt. Zum anderen lässt sich allein aufgrund der Anzahl der niedergelassenen Psychotherapeuten keine verlässliche Aussage darüber treffen, ob in der jeweiligen Region ausreichend psychotherapeutische Leistungen angeboten werden. Dafür sind oftmals sowohl die spezifische Bedarfssituation als auch Spektrum und Umfang des jeweiligen Therapieangebots zu unterschiedlich. Aktuell führt die KVB Analysen bei allen Hausärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten durch, inwieweit die in der Bedarfsplanung erfassten Ärzte und Therapeuten auch wirklich jeweils ihren zugeordneten spezifischen Versorgungsauftrag – im Hinblick auf Leistungsart und -umfang – erfüllen. Erste Ergebnisse zeigen, dass Statistik und Realität auch hier teilweise deutlich voneinander abweichen.

Zu einer guten ambulanten Versorgung der Menschen gehört auch eine flächendeckende und wohnortnahe psychotherapeutische Versorgung – und zwar zeitnah verfügbar für alle Patienten, die entsprechender Hilfe bedürfen. Der Gesetzgeber ist gefordert, dafür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen und so der sich abzeichnenden Unterversorgung effektiv entgegenzuwirken.“

Statement vom 09.08.2011 als PDF-Datei

Zur psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der Beratungen zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz

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