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Überdiagnose und Übertherapie

Statement des KVB-Vorstands zu aktuellen Veröffentlichungen zum Thema Überdiagnose und Übertherapie auch im deutschen Gesundheitswesen nach einer Veröffentlichung der US-Ärztevereinigung NPA, 24.05.2011:

"Laut aktuellen Medienberichten hat die amerikanische Ärztevereinigung National Physicians Alliance (NPA) unter dem Titel „Less is more“ einen Bericht veröffentlicht, demzufolge zu viele unnötige Untersuchungen und Therapien durchgeführt werden. Sie bezieht sich auf Studien und Auswertungen von Fachliteratur und warnt vor dem ausufernden Einsatz teurer Diagnoseverfahren und der oft übereiligen Verschreibung teurer Medikamente.

Prinzipiell ist es natürlich vernünftig und richtig, nur diejenigen Untersuchungen und Therapien durchzuführen, die medizinisch indiziert und notwendig sind. Das verlangt allein schon unser Berufsethos. Unsere Patienten vertrauen darauf, dass wir sie aufgrund unserer ärztlichen Qualifikation und unseres Verantwortungsgefühls nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandeln. Gleichzeitig fordert der Gesetzgeber von uns, dass die ärztlichen Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“ müssen und „das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“ dürfen. Dieses gesetzlich verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot gilt nicht nur der Kostendämpfung in der Gesetzlichen Krankenversicherung – es dient auch dem Schutz unserer Patienten vor Überdiagnosen und Übertherapie.


Gleichwohl unterscheidet sich der Alltag in der Praxis teils erheblich von der reinen Lehre in der Theorie: Unsere Patienten erheben Anspruch auf eine umfassende Diagnostik – auch wenn es sich beispielsweise nur um so etwas Profanes wie Rückenschmerzen handelt. Teilweise ist der Leidensdruck aufgrund der Schmerzen hoch, teilweise sind Lebensqualität oder auch die berufliche Leistungsfähigkeit eingeschränkt, teilweise haben unsere Patienten einfach Angst, dass die Erkrankung chronisch werden oder ein Anzeichen für eine noch weit schlimmere Erkrankung sein könnte. Mit diesen Faktoren sind wir in unserer Praxis konfrontiert. Dabei hilft es dem Patienten wenig, von seinem Arzt zu hören, laut NPA seien bei Rückenschmerzen in den ersten sechs Wochen keine bildgebenden Verfahren wie Röntgen, Kernspin oder CT nötig. Der Patient wird sich vermutlich nur unverstanden und schlecht behandelt fühlen. Ebenso wenig ist einer besorgten Mutter zu vermitteln, ihr Kind müsse nach einem Sturz auf den Kopf nicht auf innere Schädelverletzungen mittels bildgebender Verfahren untersucht werden, da laut Statistiken die wenigsten Kinder von einem solchen Sturz bleibende Schädigungen davontragen. Denn was, wenn diese minimale statistische Wahrscheinlichkeit ausgerechnet ihr Kind betrifft?!


Wir Ärzte sehen uns dabei nicht nur mit den Sorgen und den daraus resultierenden Ansprüchen der Patienten und Angehörigen konfrontiert, sondern tragen zudem auch ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko. Lieber einige Untersuchungen zu viel als eine möglicherweise chronifizierende oder sogar lebensbedrohliche Erkrankung zu übersehen – das ist die Realität jenseits der Theorie.

Wir Ärzte sind in erster Linie unseren Patienten verpflichtet, die tagtäglich in unsere Praxen kommen und darauf vertrauen, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um zur Gesundung beizutragen. Natürlich nehmen wir Ärzte dabei auch unsere Mitverantwortung für die Kosten des Gesundheitssystems ernst.

Allerdings darf man uns Ärzte nicht permanent zwingen, zwischen Patientenwohl und Wirtschaftlichkeit zu entscheiden. Letztlich müssen wir eine ehrliche öffentliche Diskussion darüber führen, welche Medizin gesellschaftlich legitimiert ist – die optimale Diagnostik und Therapie, die sich jeder unserer Patienten wünscht, wenn er zu uns in die Praxis kommt? Oder die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Diagnostik und Therapie, die von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird?

Dabei ist es auch dringend an der Zeit, den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung samt der Vergütung für einzelne ärztliche Leistungen zu überprüfen. Dass die gesetzlichen Krankenkassen Labortests, den Einsatz bildgebender Verfahren und auch die schnelle Verordnung von Arzneimitteln weitaus besser vergüten, als ein ausführliches und intensives Anamnese-Gespräch zwischen Arzt und Patient, setzt für Ärzte, aber auch für Patienten die völlig falschen Signale: Es gibt den Patienten das Gefühl, dass der Arzt sie nur dann richtig untersucht und behandelt hat, wenn Labor und Technik zum Einsatz kamen und am Ende ein Rezept ausgestellt wird.

Möglicherweise haben die Kollegen von der NPA Recht und es werden auch in Deutschland zu viele Untersuchungen gemacht und Verordnungen ausgestellt. Man darf es sich jedoch nicht so leicht machen und die Verantwortung dafür allein uns Ärzten anlasten. Die öffentliche Meinung, was einen guten Arzt, eine gute Diagnose und eine gute Behandlung ausmacht, muss sich ändern. Erst dann werden sich auch die Ansprüche unserer Patienten und letztlich auch die honorarpolitische Bewertung ärztlicher Leistungen durch die Krankenkassen ändern."

Statement vom 24.05.2011 als PDF-Datei

Statement des Vorstands der KVB zu aktuellen Veröffentlichungen zum Thema Überdiagnose und Übertherapie


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