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Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Statement des KVB-Vorstands zu aktuellen Veröffentlichungen zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfungen, 28.04.2011:

"Regelmäßig verunsichern Veröffentlichungen zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfung in diversen Medien mit fragwürdigem Inhalt über Richtgrößen- oder Ersatzrichtgrößenprüfungen die Ärzte. Zum Teil werden Zuständigkeiten falsch wiedergegeben und Zusammenhänge falsch dargestellt.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen vom Gesetzgeber als gemeinsame Aufgabe übertragen. Entgegen der leider immer noch weit verbreiteten Ansicht wird die Prüfung und Entscheidung über die Wirtschaftlichkeit der Verordnungs- und/oder Behandlungsweise im Freistaat nicht von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, sondern von der unabhängigen Prüfungsstelle Ärzte Bayern getroffen. Diese trifft ihre Entscheidungen weisungsunabhängig. Sie ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben allein an die gesetzlichen Vorgaben des Paragraphen 106 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) sowie an die Prüfungsvereinbarung zur Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung gebunden. Auch diese muss sich inhaltlich an gesetzlichen Vorgaben orientieren.

Der KVB ist bewusst, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung eine zunehmende Belastung für die Ärzte darstellt. Aus diesem Grund bietet sie Unterstützung all denjenigen Ärzten an, die bereits von einem Prüfverfahren betroffen sind bzw. berät selbstverständlich auch gerne bereits im Vorfeld, um diverse Verfahren gegebenenfalls vermeiden zu können."

Statement vom 28.04.2011 als PDF-Datei

Statement des Vorstands der KVB zu aktuellen Veröffentlichungen zum Thema Wirtschaftlichkeitsprüfungen