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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Aufgaben
Die KVB gewährleistet gegenüber den Krankenkassen eine ordnungsgemäße Erbringung der ambulanten Leistungen durch ihre Mitglieder, die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Grundlage dafür sind Gesetze, Richtlinien und Verträge.
Zum Gewährleistungsauftrag der KVB gegenüber den Krankenkassen gehört außerdem die Überprüfung der Abrechnungen ihrer Mitglieder auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit sowie die Überwachung der vertragsärztlichen Pflichten.
Die KVB sorgt konkret dafür, dass nur diejenigen Ärzte und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung tätig sind, die:
Zudem obliegt der KVB die Prüfung der Abrechnung auf Plausibilität: Sie prüft mittels standardisierter Verfahren, ob Art und Summe der von Ärzten und Psychotherapeuten abgerechneten Leistungen jeweils realistisch sind.
Außerdem hat die KVB auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise zu achten. Dabei geht es um die Verordnung von Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln. Während es früher bei Richtgrößenprüfungen aufgrund hoher Verordnungszahlen häufiger zu Regressen für Ärzte kam (finanzielle Rückforderungen seitens der Krankenkassen gegen einzelne verordnende Ärzte), konnte die KVB für Bayern eine Wirkstoffvereinbarung treffen und so die Regressgefahr für Ärzte minimieren.
Die KVB sichert die Qualität ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen, die von den rund 28.000 Vertragsärzten und -psychotherapeuten im Freistaat zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Dazu führt die KVB Qualifizierungsmaßnahmen und Prüfungsverfahren durch.
Für die inhaltliche und fachliche Umsetzung entsprechender Maßnahmen sind verschiedene Kommissionen und Ausschüsse zuständig. Darüber hinaus prüfen und sichern viele Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Arbeit in Qualitätszirkeln auch eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis.