Aufgaben

Gewährleistungsauftrag

Die KVB gewährleistet gegenüber den Krankenkassen eine ordnungsgemäße Erbringung der ambulanten Leistungen durch ihre Mitglieder, die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Grundlage dafür sind Gesetze, Richtlinien und Verträge.

Zum Gewährleistungsauftrag der KVB gegenüber den Krankenkassen gehört außerdem die Überprüfung der Abrechnungen ihrer Mitglieder auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit sowie die Überwachung der vertragsärztlichen Pflichten.

Gewährleistungsauftrag im Einzelnen

Die KVB sorgt konkret dafür, dass nur diejenigen Ärzte und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung tätig sind, die:

  • gut aus- und fortgebildet sind und somit nach allgemein anerkanntem Stand medizinischer Erkenntnisse (§72 SGB V) handeln
  • moderne Medizintechnik und geprüfte Geräte verwenden
  • Hygienevorschriften einhalten
  • spezielle Voraussetzungen, die bei besonderen ärztlichen oder psychotherapeutischen Leistungen teilweise an Ausbildung, Räumlichkeiten oder Geräte gestellt werden, erfüllen
  • Dokumentationspflichten nachkommen
  • sparsam mit den Finanzmitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung umgehen

Zudem obliegt der KVB die Prüfung der Abrechnung auf Plausibilität: Sie prüft mittels standardisierter Verfahren, ob Art und Summe der von Ärzten und Psychotherapeuten abgerechneten Leistungen jeweils realistisch sind.

Außerdem hat die KVB auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise zu achten. Dabei geht es um die Verordnung von Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln. Während es früher bei Richtgrößenprüfungen aufgrund hoher Verordnungszahlen häufiger zu Regressen für Ärzte kam (finanzielle Rückforderungen seitens der Krankenkassen gegen einzelne verordnende Ärzte), konnte die KVB für Bayern eine Wirkstoffvereinbarung treffen und so die Regressgefahr für Ärzte minimieren.

Qualitätssicherung

Die KVB sichert die Qualität ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen, die von den rund 28.000 Vertragsärzten und -psychotherapeuten im Freistaat zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Dazu führt die KVB Qualifizierungsmaßnahmen und Prüfungsverfahren durch.

Für die inhaltliche und fachliche Umsetzung entsprechender Maßnahmen sind verschiedene Kommissionen und Ausschüsse zuständig. Darüber hinaus prüfen und sichern viele Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Arbeit in Qualitätszirkeln auch eigenverantwortlich und auf freiwilliger Basis.