Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 07.12.2024 16:44 Uhr
Bekanntmachungen der KVB
Bekanntmachungen der KVB gemäß § 27 Satzung der KVB erfolgen an ihre Mitglieder im Bayerischen Ärzteblatt, im Mitgliedermagazin der KVB oder durch Rundschreiben der KVB; an die Allgemeinheit im Bayerischen Staatsanzeiger.
Anstelle dieser Bekanntmachungen kann seit dem 15. Januar 2022 auch eine Veröffentlichung im Internet unter der Internetadresse der KVB erfolgen, die Sie nachfolgend hier finden.
Bekanntmachungen an die Allgemeinheit, die vor dem 15. Januar 2022 veröffentlicht wurden, finden Sie im Bayerischen Staatsanzeiger.
Der Text der jeweiligen Bekanntmachung kann im Einzelfall in Papierform oder per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis: Rechtsetzungen erfolgen dabei überwiegend durch Änderung bestehender Normen und Verträge. Bei solchen Änderungen werden stets nur die Änderungsbefehle zum bisher geltenden Recht bekanntgemacht. Dies hat zur Folge, dass die Änderungsbefehle nicht immer aus sich heraus verständlich sind. Deshalb werden durch die KVB sogenannte konsolidierte Fassungen bzw. Lesefassungen erstellt, in die die Änderungen eingearbeitet wurden. Die Lesefassungen sind ein Service der KVB und stehen regelmäßig unter "Rechtsquellen" zur Verfügung.
Bekanntmachungen zu Abrechnungsthemen
Hinweis: Bekanntmachungen an die Allgemeinheit, die vor dem 15. Januar 2022 veröffentlicht wurden, finden Sie im Bayerischen Staatsanzeiger.
Bekanntmachungen zu Honorar- und Vergütungsthemen
Hinweis: Bekanntmachungen an die Allgemeinheit, die vor dem 15. Januar 2022 veröffentlicht wurden, finden Sie im Bayerischen Staatsanzeiger.
Bekanntmachungen zu Prüfungs- und Verordnungsthemen
Bekanntmachungen zu Sicherstellungsthemen
Hinweis: Bekanntmachungen an die Allgemeinheit, die vor dem 15. Januar 2022 veröffentlicht wurden, finden Sie im Bayerischen Staatsanzeiger.
Bekanntmachungen zu Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen (§ 103 Abs. 4 SGB V)
In der KVB-Börse finden Sie die aktuell laufenden Ausschreibungen. Bewerben Sie sich bitte online.
Hinweis: Bekanntmachungen zu Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen nach § 103 Abs. 4 SGB V, die vor dem 17. Mai 2024 veröffentlicht wurden, finden Sie im Bayerischen Staatsanzeiger.