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KVB-Berater beantworten Fragen zur
Online-Service für die Vermittlung von Praxen und Stellen in Bayern
Bereitschaftsdienst
Informationen, rechtliche Grundlagen und Antragsformulare, die für den Neubeginn bzw. eine veränderte Praxistätigkeit benötigt werden
Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter
116117
Der Ärztliche Bereitschaftsdienst in Ihrer Region
- Terminservicestelle 116117
Terminvermittlung bei Fach-, Haus, Kinder- und Jugendärzten sowie Psychotherapeuten
- Koordinationsstelle Psychotherapie
Hilfe bei der Suche nach Haus- und Fachärzten mit der KVB-Arztsuche
Mo-Fr: 12:00-15:00 Uhr
Aufgaben
Der Gesetzgeber hat der Ärztlichen Selbstverwaltung - also den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in den Bundesländern sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung - die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung übertragen (§75 SGB V). Seit 1999 zählt dazu neben der ambulanten haus- und fachärztlichen auch die psychotherapeutische Versorgung. Die KVen haben zusammen mit den Krankenkassen als Partner in der Gemeinsamen Selbstverwaltung dafür zu sorgen, dass alle gesetzlichen Vorgaben des SGB V korrekt umgesetzt werden.
Innerhalb des gesetzlichen Rahmens haben KVen und Krankenkassen in den einzelnen Ländern die Möglichkeit, die ambulante Versorgung gemäß der Bedürfnisse der Bürger vor Ort auszugestalten. Unter anderem deswegen sieht die ambulante Versorgungslandschaft in einem Stadtstaat wie Berlin, Hamburg oder Bremen anders aus als in Deutschlands flächenmäßig größtem Bundesland, dem Freistaat Bayern.
Jedoch haben KVB und Krankenkassen in Bayern nicht völlig freie Hand: Neben den gesetzlichen Bestimmungen gibt es auch noch eine Vielzahl weiterer Regelungen zu beachten, die bundesweit Gültigkeit haben: so etwa die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bedarfsplanung. Darin wird beispielsweise geregelt, wie viele Ärzte welcher Fachrichtung sich in bestimmten Regionen maximal niederlassen dürfen. Vorgaben aus der bundesweit gültigen Bedarfsplanungs-Richtlinie sind für die KVB zwingend zu berücksichtigen.
Die KVB agiert also im Spannungsfeld von gesetzlichen (Bundes-) Vorgaben einerseits und regionalen Versorgungsbedürfnissen andererseits und gestaltet so die ambulante Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern während und außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten gemäß des Sicherstellungsauftrags. Ziel ist dabei eine wohnortnahe Versorgung bei gleichzeitig verantwortungsvollem Umgang mit den finanziellen Ressourcen der Gesetzlichen Krankenversicherung, sprich: den Mitgliedsbeiträgen der gesetzlich Krankenversicherten.
So heißt es in §72 SGB V: "Die vertragsärztliche Versorgung ist […] so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden." Das ist der Sicherstellungsauftrag, den die KVB - gemeinsam mit den Partnern der Gemeinsamen Selbstverwaltung - erfüllt.
Dieser Sicherstellungsauftrag gilt rund um die Uhr, also auch außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten. Daher leisten die niedergelassenen Ärzte über ihre Arbeit in der Praxis hinaus den Ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Außerdem stellt die KVB die bodengebundene Notfallrettung sicher. Der gesetzliche Auftrag dazu stammt aus dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (Art. 14 BayRDG).