Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 18.03.2024 15:22 Uhr

Bekanntmachungen der KVB

Bekanntmachungen der KVB gemäß § 27 Satzung der KVB erfolgen an ihre Mitglieder im Bayerischen Ärzteblatt, im Mitgliedermagazin der KVB oder durch Rundschreiben der KVB; an die Allgemeinheit im Bayerischen Staatsanzeiger.

Anstelle dieser Bekanntmachungen kann seit dem 15. Januar 2022 auch eine Veröffentlichung im Internet unter der Internetadresse der KVB erfolgen, die Sie nachfolgend hier finden.

Bekanntmachungen an die Allgemeinheit, die vor dem 15. Januar 2022 veröffentlicht wurden, finden Sie im Bayerischen Staatsanzeiger.

Der Text der jeweiligen Bekanntmachung kann im Einzelfall in Papierform oder per E-Mail zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis: Rechtsetzungen erfolgen dabei überwiegend durch Änderung bestehender Normen und Verträge. Bei solchen Änderungen werden stets nur die Änderungsbefehle zum bisher geltenden Recht bekanntgemacht. Dies hat zur Folge, dass die Änderungsbefehle nicht immer aus sich heraus verständlich sind. Deshalb werden durch die KVB sogenannte konsolidierte Fassungen bzw. Lesefassungen erstellt, in die die Änderungen eingearbeitet wurden. Die Lesefassungen sind ein Service der KVB und stehen regelmäßig unter "Rechtsquellen" zur Verfügung.

Bekanntmachungen zu Abrechnungsthemen

Es gibt 2023 keine KVB-Bekanntmachungen nach § 27 Absatz 2 Satzung der KVB zu diesem Themengebiet.

Hinweis: Bekanntmachungen an die Allgemeinheit, die vor dem 15. Januar 2022 veröffentlicht wurden, finden Sie im Bayerischen Staatsanzeiger.

Bekanntmachungen zu Honorar- und Vergütungsthemen

Bekanntmachungen zu Prüfungs- und Verordnungsthemen

Bekanntmachungen zu Sicherstellungsthemen

Hinweis: Bekanntmachungen an die Allgemeinheit, die vor dem 15. Januar 2022 veröffentlicht wurden, finden Sie im Bayerischen Staatsanzeiger.

Bekanntmachungen zu Satzungsthemen

Bekanntmachungen zur Wahl zur Vertreterversammlung der KVB