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Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen kann durch Fehlverhalten einiger weniger dem System großer finanzieller Schaden entstehen. Durch § 81a SGB V wurden daher die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten.

Diese haben Fällen und Sachverhalten nachzugehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung oder Kassenärztlichen Bundesvereinigung hindeuten.

Wer Kenntnis von Sachverhalten hat, die auf die pflichtwidrige Nutzung von entsprechenden Finanzmitteln schließen lassen, kann sich daher per E-Mail oder Post an die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten wenden.

Anschrift/Kontakt

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Stelle zur Bekämpfung von
Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Postfach 100632
93006 Regensburg

E-Mail schreiben

0941 3963 68783