Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 03.07.2026 12:51 Uhr
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Presseinformation KVB-Vorstand: Bundesregierung sorgt mutwillig für mehr Bürokratie in den Praxen

München, 03. Juli 2026: Mit deutlicher Kritik reagiert der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) auf die Pläne der Bundesregierung, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und gleichzeitig eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Dies würde aus Sicht der KVB mehr Bürokratie und zugleich weniger Zeit für die Behandlung von Patienten mit gravierenden Erkrankungen bedeuten.

Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärt dazu: "Wer Bürokratie abbauen will, darf nicht Millionen zusätzlicher Arztkontakte produzieren. Genau das aber nimmt die Bundesregierung nun offensichtlich in Kauf. Die Abschaffung der Telefon-AU und die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag gefährden den Erhalt der ambulanten Versorgung. Künftig sollen Menschen mit Erkältungen oder Magen-Darm-Infekten allein für eine AU-Bescheinigung die Praxen aufsuchen. Das kostet Zeit, bindet Personal, erhöht Infektionsrisiken und nimmt schwer kranken Menschen dringend benötigte Behandlungskapazitäten."

Die telefonische Krankschreibung hat sich seit ihrer dauerhaften Einführung Ende 2023 bewährt. Sie reduziert unnötige Praxisbesuche, entlastet Ärztinnen, Ärzte und medizinische Fachangestellte und schützt insbesondere ältere sowie chronisch kranke Menschen vor vermeidbaren Infektionen. Der Vorstand der KVB weist auch den Vorwurf zurück, die telefonische Krankschreibung habe zu steigenden Krankenständen geführt. Krankschreibungen beruhen auf einer ärztlichen Entscheidung – nicht auf Gefälligkeiten. 

"Die Politik setzt auf Misstrauen statt Vertrauen und auf Symbolpolitik statt Problemlösungen. Während von Bürokratieabbau gesprochen wird, wird in Wahrheit eine neue Bürokratiewelle ausgelöst – zulasten der Praxen, der Patienten und letztlich auch der Beitragszahler," so der Vorstand der KVB. Er appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die geplanten Regelungen im Gesetzgebungsverfahren zu stoppen und damit sowohl die telefonische Krankschreibung als bewährtes Instrument einer modernen und effizienten ambulanten Versorgung als auch die bisherigen zeitlichen Vorgaben hinsichtlich der Ausstellung einer AU-Bescheinigung zu erhalten.