KVB-Statement Der KVB-Vorstand zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
München, 4. September 2026:
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), das am 29. Juli 2026 verkündet wurde und seither stufenweise in Kraft tritt, hat der Gesetzgeber einen der weitreichendsten Eingriffe der letzten Jahre in die ambulante Versorgung vorgenommen. Der Vorstand der KVB möchte an dieser Stelle bewusst auf der Metaebene, ohne Anspruch auf Vollständigkeit in den Details, erläutern, wie das Gesetz insgesamt zu bewerten ist, welche Entwicklungen sich daraus für die ambulante Versorgung ergeben können und wie die KVB ihre Mitglieder über die schrittweise Umsetzung und konkrete Auswirkungen informieren wird.
Grundsätzliche Bewertung
Der Vorstand sieht in dem BStabG einen grundlegenden Paradigmenwechsel: weg von einer am medizinischen Bedarf orientierten Versorgung, hin zu einem System, das sich vorrangig an den finanziellen Grenzen der gesetzlichen Krankenversicherung ausrichtet. Diese einnahmenorientierte Ausgabenpolitik trifft aus Sicht des Vorstands in besonderem Maße die ambulante Versorgung – also genau jene Ebene, die mit rund 97 Prozent aller Behandlungsfälle bei nur 16 Prozent der GKV-Gesamtausgaben schon heute die effizienteste Versorgungsform darstellt. Der Vorstand hält das Gesetz in seiner jetzigen Ausgestaltung für einen schweren Fehler und wird dies gegenüber Politik und Öffentlichkeit auch weiterhin deutlich machen.
Kernpunkte
Das BStabG sieht verschiedene Änderungen der Vergütungs- und Finanzierungsstrukturen in der ambulanten Versorgung vor. Dazu gehören insbesondere die Budgetierung bislang nicht budgetierter Leistungen, die Rücknahme von TSVG-Vergütungsanreizen sowie veränderte Rahmenbedingungen für ambulante Eingriffe.
Die damit verbundenen Auswirkungen auf einzelne Praxen lassen sich derzeit jedoch nicht pauschal beziffern. Viele Regelungen müssen zunächst auf Bundesebene durch den Bewertungsausschuss konkretisiert und dann in den bestehenden Vergütungs- und Vertragsstrukturen umgesetzt werden. Daher werden nicht alle Änderungen unmittelbar wirksam oder führen sofort zu spürbaren wirtschaftlichen Auswirkungen.
Aus heutiger Sicht ist wichtig: Das BStabG verändert die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung teils drastisch, stellt jedoch nicht automatisch grundsätzlich die wirtschaftliche Stabilität unserer Praxen infrage. Die tatsächlichen Folgen werden je nach Fachgruppe, Leistungsstruktur und Patientenklientel praxisindividuell unterschiedlich ausfallen.
Die KVB begleitet diesen Umsetzungsprozess eng und wird über relevante Änderungen bzw. Neuerungen sowie deren konkrete Auswirkungen so frühzeitig wie möglich informieren. Ziel ist es, den Praxen auch während der anstehenden Veränderungen größtmögliche Transparenz und Planungssicherheit zu bieten.
Rolle und Haltung des Vorstands
Der Vorstand versteht sich auch unter den Bedingungen des BStabG als Interessenvertretung aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Bayern. Wo der Vorstand bei der Umsetzung des Gesetzes Gestaltungsspielraum hat, wird er ihn zum Wohle der Praxen ausschöpfen – auch in enger Abstimmung mit den ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbänden.
Die Auswirkungen auf die Versorgung werden alle spüren, unsere Praxen, die Patientinnen und Patienten und damit natürlich auch die Politik, die dies zu verantworten hat. Uns ist bewusst, dass die Praxisteams angesichts dieses Szenarios vor gewaltigen Herausforderungen stehen und teilweise ein enormer Druck aufkommen wird. Wir werden versuchen, Ihnen und Ihren Teams so weit wie möglich den Rücken freizuhalten und Sie zu unterstützen.
Fazit
Das BStabG verändert die Rahmenbedingungen, nicht jedoch von heute auf morgen komplett die wirtschaftliche Grundlage jeder Praxis. Die Regelungen treten stufenweise bis 2028 in Kraft – kurzfristig ändert sich nicht alles auf einmal, sodass Zeit für Planung bleibt. Die konkreten Auswirkungen werden schrittweise sichtbar und von der KVB eng begleitet.
Die KVB informiert laufend über den Stand der Umsetzung, damit Mitglieder möglichst frühzeitig planen können.
Trotz aller Kritik am Gesetz bleibt der Vorstand handlungsfähig und setzt sich über Honorarverhandlungen sowie untergesetzliche Regelungen weiter für die Interessen der Mitglieder ein. Fakt ist aber, dass der Gesetzgeber die Grenzen der Budgetierung noch einmal deutlich angezogen hat, und diesem müssen wir uns stellen. Es wird zu drastischen Veränderungen in der Patientenversorgung und der Praxisorganisation kommen. Die KVB wird Sie aber – wo immer möglich – unterstützen.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihr Engagement in dieser herausfordernden Zeit.