Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 07.09.2025 15:24 Uhr
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Presseinformation FALK: Reform der Ärzte-Zulassungsverordnung greift zu kurz – Bürokratieabbau und Digitalisierung bleiben auf der Strecke

München, 5. September 2025: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Entwurf zur Modernisierung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) vorgelegt. Die Freie Allianz der Länder-KVen (FALK) begrüßt diesen grundsätzlich, sieht die darin vorgesehenen Änderungen jedoch als unzureichend an.

Aus Sicht der Vorstände der in FALK zusammengeschlossenen KVen sei es richtig und längst überfällig, die Ärzte-ZV zu reformieren – sie stamme noch aus einer Zeit, in der fast ausschließlich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit voller Zulassung in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen tätig waren. Heute arbeiteten viele Kolleginnen und Kollegen in Anstellungsverhältnissen oder in Medizinischen Versorgungszentren. Diese Realität muss sich nach Einschätzung von FALK auch in den gesetzlichen Vorgaben widerspiegeln.

Um die Problematik zu verdeutlichen, hat FALK ein Positionspapier aufgelegt, das im Downloadbereich heruntergeladen werden kann. Darin sind unter anderem folgende Forderungen an den Gesetzgeber enthalten:

  • Vollständige Digitalisierung der Antragsverfahren: Verzicht auf Schriftform, stattdessen einfache digitale Übermittlung ohne aufwändige Signaturen.
  • Einmal-Prüfung von Nachweisen: Zeugnisse und Belege sollen nur einmal kontrolliert und anschließend zentral hinterlegt werden.
  • Entlastung der Zulassungsausschüsse: Entscheidungen ohne Ermessensspielraum ("gebundene Entscheidungen") sollen künftig ohne Sitzungen erfolgen.

Dazu erklärte der FALK-Geschäftsführer Martin Degenhardt: "Die KVen können deutlich mehr, als die Politik ihnen mit der neuen Zulassungsverordnung ermöglicht. Mit einem modernen Rechtsrahmen könnten wir im Kernbereich Zulassung schneller und vor allem unbürokratischer arbeiten. Das wäre ein Gewinn für das gesamte Gesundheitswesen."