Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 13.10.2024 18:17 Uhr
Statement der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zur Petition in Bezug auf eine Münchner Gynäkologin, die genitalverstümmelte Patientinnen behandelt
München, 8. Dezember 2022: Die Arbeit der Frauenärztinnen und -ärzte, die Mädchen und Frauen nach einer Genitalbeschneidung bzw. -verstümmelung behandeln, ist gar nicht hoch genug einzuschätzen.
Dennoch lässt sich das Abrechnungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung, das im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet ist, auch bei dieser sehr verantwortungsvollen Tätigkeit nicht außer Kraft setzen. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte übernehmen mit ihrer Zulassung bzw. Ermächtigung für die vertragsärztliche Versorgung auch die Pflicht, sich an die gültigen Abrechnungsregeln zu halten. Voraussetzung für die Auszahlung von Honoraren ist eine korrekte Abrechnung unter Einhaltung der bundesweit gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen in Bezug auf die Erbringung der ärztlichen Leistungen.
Aus Gründen des Sozialdatenschutzes können wir von Seiten der KVB aus nicht konkret auf Einzelfälle eingehen. Wir bieten aber allen unseren Mitgliedern, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, umfassende Beratung im Bereich der Abrechnung und Prüfung an – mit dem Ziel, Rückforderungen der Krankenkassen möglichst zu vermeiden. Wichtig ist natürlich, dass die von Regressforderungen betroffenen Mitglieder der KVB auch offen für Beratung und bereit sind, Empfehlungen und Vorschläge im Praxisalltag umzusetzen.