Presseinformation KVB: Steigende Wartezeiten in der Psychotherapie – Drohende Verschärfung durch Sparmaßnahmen
München, 9. Juni 2026: Die Wartezeiten auf eine psychotherapeutische Behandlung in Bayern sind weiter gestiegen. Nach aktuellen Auswertungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) lag die Wartezeit zwischen der ersten psychotherapeutischen Sprechstunde und dem Beginn einer genehmigten Psychotherapie im Jahr 2025 im Median bei 108 Tagen. Im Jahr 2019 betrug diese noch 93 Tage.
Dazu erklärte Dr. Claudia Ritter-Rupp, für die Psychotherapie zuständige zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB: "Die Zahlen zeigen sehr deutlich: Die psychotherapeutische Versorgung steht bereits heute erheblich unter Druck. Wenn Patientinnen und Patienten nach der ersten Sprechstunde im Median mehr als drei Monate auf den Beginn einer genehmigten Psychotherapie warten müssen, ist das ein klares Warnsignal. Lange Wartezeiten bedeuten, dass psychische Belastungen über Wochen und Monate fortbestehen können."
Besonders betroffen sind Kinder und Jugendliche sowie ältere Menschen. Bei den unter 18-Jährigen stieg die Wartezeit im Median von 105 Tagen im Jahr 2019 auf 118 Tage im Jahr 2025. Bei Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren erhöhte sie sich im gleichen Zeitraum von 105 auf 121 Tage. Beide Gruppen liegen damit deutlich über dem bayernweiten Durchschnitt. Die Zahlen verdeutlichen aus Sicht der KVB zudem den besonderen Handlungsbedarf in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die längeren Wartezeiten legen nahe, dass der tatsächliche Bedarf dieser Altersgruppe in der Bedarfsplanung bislang nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Die KVB arbeitet daran, die psychotherapeutische Versorgung insbesondere in Regionen mit langen Wartezeiten zu stärken. Ein wichtiges Instrument sind Sonderbedarfszulassungen, die häufig auch die kinder- und jugendpsychotherapeutische Versorgung betreffen. In Oberfranken lag die mediane Wartezeit 2025 erstmals leicht unter dem Vorjahreswert. Für eine nachhaltige Trendwende ist es jedoch noch zu früh.
Vor diesem Hintergrund bewertet Dr. Claudia Ritter-Rupp die im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes geplanten Begrenzungen psychotherapeutischer Leistungen kritisch. Die bereits heute langen Wartezeiten zeigen eine angespannte Versorgungslage. Zusätzliche finanzielle Einschränkungen würden notwendige Verbesserungen erschweren. "Psychotherapie ist eine zeitgebundene Leistung. Eine Therapiestunde lässt sich nicht beliebig verdichten", so Ritter-Rupp. "Wer bei bereits steigenden Wartezeiten die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen begrenzt, muss mit längeren Wartezeiten und zusätzlichen Versorgungsdefiziten rechnen."