Presseinformation KVB, BLÄK und PTK Bayern: Absoluter Schutz vor Nachrichtendiensten muss auch für Ärzte und Psychotherapeuten gelten
München, 10. September 2026: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) und die Psychotherapeutenkammer Bayern kritisieren den Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts vom 12. August 2026 scharf: Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) sollen künftig auf hochsensible, bislang besonders geschützte Inhalte ärztlicher und psychotherapeutischer Behandlungen zugreifen können.
Dabei werden Berufsgruppen unterschiedlich behandelt: Anwaltskanzleien, Geistliche und Abgeordnete sind von Überwachungs- und Auskunftsmaßnahmen ausgenommen. Hingegen bleibt das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und ihren Behandelnden ungeschützt. Nachrichtendienste können unter bestimmten Voraussetzungen – einer Abwägungslösung – auf vertrauliche Behandlungsinformationen zugreifen. KVB, BLÄK und PTK Bayern bemängeln diese Ungleichbehandlung als völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar. So zählen Gesundheitsdaten nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu den besonders geschützten Kategorien personenbezogener Daten. Das Bundesverfassungsgericht misst Gesundheitsdaten ebenfalls eine herausgehobene grundrechtliche Bedeutung bei.
Gleichzeitig warnen KVB, BLÄK und PTK Bayern davor, dass erweiterte Zugriffsrechte für Verfassungsschutz und BND das Vertrauen in die ärztliche und psychotherapeutische Schweigepflicht schwächen könnten. Eine Barmer-Umfrage zeigt: Fast jede fünfte Person hat gesundheitliche Beschwerden aus Scham oder Misstrauen in der Praxis bereits verschwiegen – und das, obwohl 92 Prozent ihrem Arzt grundsätzlich vertrauen. Zusätzliche staatliche Zugriffsmöglichkeiten könnten insbesondere bei psychischen oder besonders intimen Erkrankungen die Bereitschaft senken, sich offen an Ärzte und Psychotherapeuten zu wenden.
KVB, BLÄK und PTK Bayern fordern deshalb, Ärzte und Psychotherapeuten in den absoluten Schutz aufzunehmen und sie den bereits privilegierten Berufsgruppen gleichzustellen. Dr. Claudia Ritter-Rupp, zweite stellvertretende KVB-Vorsitzende, und BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer betonen: "Das Vertrauensverhältnis ist die Grundlage jeder erfolgreichen Behandlung. Wer damit rechnen muss, dass Nachrichtendienste mitlesen oder gar die Praxis heimlich betreten, wird sich nicht mehr offenbaren. Das gefährdet einzelne Behandlungen und das gesamte Gesundheitssystem. Wir fordern den Gesetzgeber auf, Ärzten und Psychotherapeuten denselben absoluten Schutz zu gewähren wie Rechtsanwälten, Abgeordneten oder Geistlichen." PTK-Präsident Dr. Nikolaus Melcop ergänzt: "Psychotherapie ist nur möglich, wenn darauf vertraut werden kann, dass Gesprächsinhalte und die Kontaktaufnahme vertraulich bleiben. Dass Psychotherapeuten und Ärzte dennoch einen geringeren Schutz erhalten sollen als Anwälte, Geistliche und Abgeordnete, wurde bisher nicht begründet und widerspricht der vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen Zuordnung psychotherapeutischer Gespräche zum Kernbereich privater Lebensführung."
Bestehende Melde- und Offenbarungspflichten im Strafgesetzbuch (StGB) bei Kenntnis von der Planung schwerer Straftaten bieten bereits ausreichende Sicherungsmechanismen. Weitergehende nachrichtendienstliche Befugnisse gegenüber Ärzten und Psychotherapeuten sind daher weder erforderlich noch zu rechtfertigen – und gefährden ambulante Therapien vor allem zulasten der Patientinnen und Patienten.