Presseinformation KVB-Vorstand warnt vor Einschränkung der Versorgung psychisch Erkrankter durch Budgetierung und weist Vorwurf der angebotsinduzierten Nachfrage zurück
München, 12. Mai 2026: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) warnt vor erheblichen Folgen einer Begrenzung der Honorierung psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Die von der Finanzkommission vorgeschlagenen Maßnahmen würden die Versorgung psychisch erkrankter Menschen spürbar verschlechtern und bestehende Engpässe weiter verschärfen.
"Eine Deckelung psychotherapeutischer Leistungen ist keine neutrale Ausgabensteuerung. Bei gleichzeitig weiter steigendem Behandlungsbedarf bedeutet das faktisch eine Rationierung", erklärte Dr. Claudia Ritter-Rupp, für die Psychotherapie zuständige zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB. "Wenn psychische Erkrankungen zunehmen, das Finanzierungsvolumen aber begrenzt wird, fehlt für zusätzliche Patientinnen und Patienten die notwendige Behandlungskapazität."
Der Vorstand der KVB verweist auf eine besorgniserregende Entwicklung: Gemäß den Abrechnungsdaten der KVB zeigt sich seit Jahren ein deutlicher Anstieg psychischer Erkrankungen in der ambulanten Versorgung in Bayern. Die Zahl der bayerischen GKV-Versicherten mit gesicherter F-Diagnose stieg von 3,7 Millionen im Jahr 2015 auf 4,1 Millionen im Jahr 2024. Das entspricht fast 400.000 zusätzlichen Patientinnen und Patienten mit dokumentierten psychischen Erkrankungen.
Zugleich stieg die durchschnittliche Wartezeit auf eine psychotherapeutische Behandlung in Bayern von 93 Tagen im Jahr 2019 auf 107 Tage im Jahr 2024 und 108 Tage im Jahr 2025 an. Vor diesem Hintergrund weist die KVB den Verdacht einer angebotsinduzierten Nachfrage zurück. Der Anstieg psychischer Erkrankungen zeige sich nicht nur in der Psychotherapie, sondern ebenso in der hausärztlichen sowie kinder- und jugendärztlichen Versorgung. "Steigende Wartezeiten sind kein Zeichen künstlich erzeugter Nachfrage, sondern Ausdruck eines real wachsenden Versorgungsbedarfs", so Ritter-Rupp.
Für die KVB fordert sie deshalb von der Politik und den Krankenkassen, psychotherapeutische Leistungen weiterhin bedarfsgerecht zu finanzieren: "Psychotherapie erzeugt den Bedarf nicht – sie folgt ihm. Wer diesen Bedarf budgetiert, begrenzt nicht nur Kosten, sondern vor allem Versorgungsangebote."