Presseinformation KVB-Vorstand kritisiert pauschale Kürzung als "fatales Signal" für die psychotherapeutische Versorgung
München, 13. März 2026: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) reagierte mit Entrüstung auf die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom vergangenen Mittwoch, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken. Das Schiedsgremium auf Bundesebene folgte damit dem Drängen der Krankenkassen und entschied gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die in den Verhandlungen die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten vertritt.
Dazu erklärte die zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Claudia Ritter-Rupp: "Eine pauschale Kürzung nach dem Rasenmäherprinzip ist ein fatales Signal für die Versorgung psychisch kranker Menschen." Gerade in einer Zeit, die von vielfältigen Krisen, internationalen Konflikten und gesellschaftlichen Belastungen geprägt ist, steigt der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung erheblich an. Viele Menschen fühlen sich verunsichert und stehen unter starkem psychischem Druck. Das führt auch dazu, dass psychische Erkrankungen bereits heute besonders lange Arbeitsunfähigkeitszeiten verursachen. "Wer die Versorgung psychisch erkrankter Menschen verbessern will, darf nicht ausgerechnet dort den Rotstift ansetzen. Diese Kürzung ist Sparen am falschen Ende", so Ritter-Rupp.
Sie machte deutlich, dass diese Entscheidung nicht einfach hingenommen wird. Gemeinsam mit den Verbänden der betroffenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sollen nun weitere rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden. Auch werde das Bundesgesundheitsministerium als zuständige Rechtsaufsicht aufgefordert, die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses zu beanstanden.