Presseinformation GKV-Spargesetz gefährdet ambulante Versorgung
München, 14. Juli 2026: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hält die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat, am vergangenen Freitag das umstrittene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu verabschieden, für einen schweren Fehler mit weitreichenden Auswirkungen. Nach Auffassung des Vorstands der KVB wird das Gesetz keine nachhaltige Stabilisierung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung bringen. Vielmehr werden durch kurzfristige Sparmaßnahmen in der ambulanten Versorgung Millionen an Terminen in den Praxen zur Disposition gestellt. Die Folgen davon werden in erster Linie die Patientinnen und Patienten zu spüren bekommen.
Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: "Die niedergelassenen Hausärzte, Fachärzte sowie Psychotherapeuten sichern Tag für Tag den größten Teil der medizinischen Versorgung in Deutschland. Statt ihre Arbeit zu stärken, werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Praxen durch die Politik weiter verschlechtert. Das ist ein verheerendes Signal. Wer die ambulante Versorgung weiter finanziell unter Druck setzt, gefährdet die Attraktivität der Niederlassung und verschärft den ohnehin bestehenden Mangel an Praxen – insbesondere in ländlichen Regionen. Die Leidtragenden werden am Ende die Patientinnen und Patienten sein: mit längeren Wartezeiten, weniger Behandlungskapazitäten und einer schlechteren wohnortnahen Versorgung."
Ganz besonders von dem verabschiedeten Gesetz betroffen ist die fachärztliche Medizin. Dabei geht es keineswegs nur darum, wie von politischer Seite mehrfach behauptet, den Anstieg der Kosten in der Zukunft zu bremsen. Vielmehr werden den Fachärztinnen und Fachärzten in Bayern durch Änderungen, die kurz vor dem Beschluss noch ins Gesetz kamen, noch einmal zusätzlich rund 80 Millionen Euro fehlen. Die einzige Kompensationsmöglichkeit für die Praxen wird es sein, weniger Termine anzubieten, da die bisher geleistete zusätzliche Versorgung der Patienten über die Budgetgrenze hinaus nun noch unwirtschaftlicher wird.
Auch die ambulante psychotherapeutische Versorgung gerät durch das GKV-Spargesetz weiter unter Druck. Angesichts sowieso bereits langer Wartezeiten auf einen Therapieplatz, steht zu befürchten, dass sich die Situation für besonders vulnerable Patienten, die rascher psychotherapeutischer oder psychiatrischer Hilfe bedürfen, weiter verschlechtert.
Die ambulante Versorgung trägt laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung rund 97 Prozent aller Behandlungsfälle in Deutschland und ist zugleich einer der wirtschaftlichsten Bereiche des Gesundheitswesens. Dennoch werden aus Sicht des Vorstands der KVB erneut Einsparungen zulasten der Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten beschlossen, anstatt die strukturellen Ursachen der Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung anzugehen.
Der Vorstand der KVB fordert die Bundesregierung auf, den eingeschlagenen Kurs zu korrigieren. Erforderlich sind eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem durch die Übernahme der Kosten der versicherungsfremden Leistungen, eine auskömmliche Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen sowie ein konsequenter Abbau der Bürokratie in den Praxen. Nur so lässt sich die wohnortnahe ambulante Versorgung auch künftig auf hohem Niveau sichern.
Der Vorstand der KVB dazu: "Der Frust in den Praxen ist nicht nur deshalb so groß, weil diese überproportional von den Einsparungen betroffen sind. Er wächst auch jeden Tag, weil die Regierung von uns vorgeschlagene und kostenneutrale Maßnahmen zum Bürokratieabbau verzögert beziehungsweise nicht in die Tat umsetzt. Wir warten beispielsweise seit über einem Jahr auf eine neue Zulassungsverordnung. Selbst der völlig unzulängliche Entwurf der Bundesregierung dazu wird immer weiter verschoben. So drängt sich der Eindruck auf, dass der angeblich auch von der Bundesregierung gewünschte Bürokratieabbau ein reines Lippenbekenntnis ist."