Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 14.10.2026 15:15 Uhr
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Presseinformation KVB und BLÄK: Terminvergabe muss Domäne der Praxen bleiben 

München, 14. Oktober 2026: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) sprechen sich klar gegen die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aus. Ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag zur Notfallreform, die noch in dieser Woche im Bundestag zur Abstimmung kommen soll, stellt einen massiven Eingriff in die ärztliche Freiberuflichkeit und die eigenverantwortliche Organisation der Praxisführung dar. KVB und BLÄK fordern die Bundestagsabgeordneten auf, diese Regelung vollständig aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Nach den gestern bekannt gewordenen Plänen sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen festlegen, in welchem Umfang die Praxen Termine melden müssen. Gleichzeitig soll die bisherige Beschränkung auf tatsächlich freie Termine entfallen. Damit würden den Praxen die Terminvergabe aus den Händen genommen und den Krankenkassen, die weder die konkrete Versorgungssituation in den einzelnen Praxen kennen noch die medizinische Verantwortung für die Behandlung der Patienten tragen, erhebliche Eingriffsmöglichkeiten in die Terminplanung gegeben.

Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: "Die Terminvergabe ist ein wesentlicher Bestandteil der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Welche Patienten wann behandelt werden müssen, richtet sich primär nach medizinischer Dringlichkeit. Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen und ihre Teams wissen, was sie tun und benötigen dafür keine staatliche Nachhilfe und Dauerüberwachung."

Dr. Gerald Quitterer, Präsident der BLÄK, sagte dazu: "Praxen sind keine staatlichen Terminvergabestellen. Wer ihre Abläufe bis hinein in die Terminplanung regulieren will, stellt einen wesentlichen Grundsatz der freiberuflichen Berufsausübung infrage. Die ärztliche Freiberuflichkeit ist die entscheidende Voraussetzung für eine unabhängige, am Wohl der Patienten orientierte Medizin."

Die geplante Regelung geht aus Sicht von KVB und BLÄK auch weit an der Versorgungsrealität vorbei. Ein Großteil der verfügbaren Behandlungskapazitäten wird für chronisch kranke Menschen, notwendige Verlaufskontrollen, Nachsorgeuntersuchungen und kurzfristig auftretende medizinische Probleme benötigt. Diese Termine lassen sich nicht beliebig verschieben oder in zentral vorgegebene Kontingente pressen. Wer dennoch zusätzliche Termine verpflichtend gemeldet haben will, schafft keine einzige zusätzliche Arztstunde. Er riskiert vielmehr, dass medizinisch notwendige Behandlungen verschoben werden müssen und bewährte Versorgungsabläufe gestört werden.