Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 13.10.2024 19:31 Uhr
KVB erhöht finanzielle Förderung für die ambulante Versorgung in mehreren Regionen
München, 15. Dezember 2023: Um die Versorgungssituation in schon seit längerem vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen als unterversorgt eingestuften Regionen zu verbessern, hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) die Förderbeträge für Hausärzte im Planungsbereich Feuchtwangen, für HNO-Ärzte im Landkreis Main-Spessart und für Kinder- und Jugendpsychiater in der Raumordnungsregion Westmittelfranken um 25 Prozent erhöht. So wird eine Niederlassung dort nun mit bis zu 112.500 Euro statt bisher mit 90.000 Euro gefördert. Eine Filialpraxis kann dort mit bis zu 28.125 Euro statt bisher mit 22.500 Euro bezuschusst werden. Auch die Förderungen für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe und die Zuschüsse zu den hierbei entstehenden Investitionskosten wurden um 25 Prozent erhöht. Außerdem gewährt die KVB mit einer Praxisaufbauförderung einen quartalsweisen Zuschuss in Höhe von bis zu 85 Prozent des durchschnittlichen Honorarumsatzes der Fachgruppe. Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden interessierte Ärztinnen und Ärzte im Internet unter kvb.de in der Rubrik Künftige Mitglieder / Praxisstart / Region sucht Arzt.
Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: "In den drei Regionen ist es längst fünf nach zwölf und die ambulante Versorgung in den entsprechenden Fachbereichen akut in Gefahr. Wir hoffen sehr, dass die Erhöhung der Fördersummen ein Anreiz für junge Kolleginnen und Kollegen sein kann, sich dort mit eigener Praxis niederzulassen. Als letztes Mittel hat der Gesetzgeber uns ansonsten zur Gründung einer Eigeneinrichtung verpflichtet."
Für Ärztinnen und Ärzte, die trotz der hohen finanziellen Förderbeträge das Investitionsrisiko einer eigenen Praxis scheuen, besteht in den drei betreffenden Bereichen auch die Möglichkeit einer Anstellung direkt bei der KVB. Interessenten können ihre Tätigkeit als Angestellte einer Eigeneinrichtung der KVB durchführen, sollten jedoch das Ziel haben, diese KVB-Praxis nach zwei Jahren in eigener Niederlassung weiterzuführen. An einer Anstellung oder Tätigkeit als Vertragsarzt interessierte Ärztinnen und Ärzte können sich bei Fragen zum Planungsbereich Feuchtwangen (Arztgruppe Hausärzte) und zur Raumordnungsregion Westmittelfranken (Arztgruppe Kinder- und Jugendpsychiater) an das KVB-Beratungscenter Nürnberg (Tel.: 0911 94667-399; Email: bc-nuernberg@kvb.de) wenden und für den Planungsbereich Main-Spessart (Arztgruppe HNO-Ärzte) das KVB-Beratungscenter Würzburg (Tel.: 0931307499; Email: bc-wuerzburg@kvb.de) kontaktieren.