Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 18.09.2026 13:06 Uhr
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Presseinformation KVB unterstützt Forderungen des Positionspapiers zur Reform digitaler Gesundheitsanwendungen des AOK-Bundesverbandes

München, 18. September 2026: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) gibt es nun seit über fünf Jahren. In seinem aktuellen DiGA-Bericht zieht der GKV-Spitzenverband eine kritische Bilanz: Der medizinische Nutzen vieler Anwendungen ist weiterhin nicht ausreichend belegt, während die Ausgaben zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stetig steigen. Vor diesem Hintergrund fordert der AOK-Bundesverband in einem Positionspapier eine grundlegende Reform der DiGA-Regelungen. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) unterstützt diese Forderungen vollumfänglich.

Besonders brisant ist dieser Befund vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG): Während ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dadurch mit Kürzungen in Milliardenhöhe belastet werden, bleiben die Ausgaben für DiGA weitgehend unangetastet. Auch zentrale Empfehlungen der Finanzkommission zur Überarbeitung der DiGA-Regelungen fanden weder im GKV-BStabG noch im GeDIG-Entwurf ausreichend Berücksichtigung – Chancen, die Ausgabendynamik zu begrenzen und die GKV finanziell zu entlasten, wurden damit vergeben.

Aus Sicht der KVB wäre es nur konsequent, dass für DiGA dieselben Anforderungen an Evidenz und Wirtschaftlichkeit gelten wie für andere GKV-Leistungen. Nicht nachvollziehbar ist, dass DiGA teilweise auch ohne hinreichenden Nutzennachweis zu hohen Kosten erstattet werden.

Die KVB unterstützt zudem die geforderte Reform der Preisbildung: Die Preise sollten bereits ab dem ersten Tag der Erstattungsfähigkeit feststehen, statt zunächst frei von den Herstellern festgelegt zu werden – transparent, nachvollziehbar und orientiert am nachgewiesenen Nutzen.

Darüber hinaus teilt die KVB weitere Forderungen des AOK-Bundesverbands:

  • Ein verpflichtender Testzeitraum vor der Verordnung, damit Patientinnen und Patienten prüfen können, ob eine DiGA für sie einen Mehrwert bietet. Die hohen Abbruchquoten gerade zu Beginn der Nutzung unterstreichen diesen Bedarf.
  • Klare gesetzliche Regelungen gegen kommerzielle Rezept- und Verordnungsservices außerhalb eines tatsächlichen Behandlungskontexts. DiGA gehören in ein qualitätsgesichertes ärztliches oder psychotherapeutisches Behandlungskonzept; nur eine fachliche Begleitung sichert den sinnvollen Einsatz und schützt die Patientensicherheit. Angebote, bei denen die Verordnung selbst zum Geschäftsmodell wird, müssen aus Sicht der KVB unterbunden werden.

"Wir unterstützen die Forderungen des AOK-Bundesverbands ausdrücklich. Es ist nicht vermittelbar, dass in der ambulanten Versorgung milliardenschwere Einsparungen vorgenommen werden, während DiGA teilweise ohne hinreichenden Nutzennachweis die prekäre Finanzsituation der GKV zusätzlich belasten. Für DiGA müssen dieselben Maßstäbe gelten wie für alle anderen medizinischen Leistungen", so der Vorstand der KVB, Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp.