Presseinformation KVB-Vorstand: Erhalt der telefonischen Krankschreibung ist sinnvoll und notwendig
München, 20. Januar 2026: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) spricht sich klar für den Erhalt der telefonischen Krankschreibung aus. Sie ist ein bewährtes Instrument einer modernen ambulanten Versorgung und eine sinnvolle Ergänzung der Sprechstunden in den Praxen. Einer Abschaffung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), wie sie zuletzt der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gefordert hatte, erteilte der Vorstand der KVB eine klare Absage.
Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – erklärte dazu: "Die telefonische Krankschreibung trägt der Versorgungsrealität in den Praxen Rechnung. Sie ermöglicht es, bekannte Patientinnen und Patienten bei nicht schwerwiegenden Erkrankungen niedrigschwellig zu behandeln, ohne unnötige Praxisbesuche zu verursachen. Damit werden nicht nur die Praxisteams entlastet, sondern auch Infektionsrisiken reduziert – ein Aspekt, der gerade in der Erkältungs- und Grippesaison von besonderer Bedeutung ist."
Die immer wieder vorgebrachte Behauptung eines erhöhten Missbrauchspotenzials ist aus Sicht des Vorstands der KVB nicht haltbar. Vertragsärztinnen und -ärzte handeln verantwortungsvoll und nach medizinischem Ermessen. Auswertungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigen, dass die Bedeutung der telefonischen Krankschreibung mit einem Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen AU sehr gering ist. Die telefonische Krankschreibung ist kein Automatismus, sondern Teil einer ärztlichen Entscheidung, die auf Kenntnis der Krankengeschichte und der individuellen Situation der Patientinnen und Patienten beruht. Der Vorstand der KVB plädiert für eine einfache, praktikable und rechtssichere Lösung: Telefonische Sprechstunden und Videosprechstunden sollen weiterhin möglich sein – jedoch klar auf die Behandlung bereits in den Praxen bekannter Patientinnen und Patienten begrenzt. Diese Regelung stellt sicher, dass ärztliche Verantwortung, Kontinuität der Behandlung und Versorgungsqualität gewahrt bleiben. Gleichzeitig werden damit "Klick-und-Krank-Geschäftsmodelle" von kommerziellen Online-Anbietern unterbunden.