Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 25.06.2026 14:25 Uhr
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Presseinformation KVB legt neue Förderprogramme für die ambulante Versorgung in Bayern auf 

München, 25. Juni 2026: 

München, 25. Juni 2026: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) baut ihre Förderprogramme für die vertragsärztliche Versorgung in Bayern weiter aus und setzt damit gezielt Impulse, um die ambulante Versorgung – insbesondere in ländlichen Regionen – zu verbessern und zu stabilisieren. Grundlage sind die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, der zweimal im Jahr die Versorgungslage in Bayern bewertet. 

  • Hausärztlicher Planungsbereich Oettingen: 
    Aufgrund der festgestellten Unterversorgung erhöht die KVB die Fördersummen für Niederlassungen und Praxisübernahmen auf 120.000 Euro. Zusätzlich wird bei Neuniederlassungen in unterversorgten Planungsbereichen eine Praxisaufbauförderung gewährt: Die KVB stockt in den ersten zwei Jahren das Honorar auf bis zu 85 Prozent des durchschnittlichen Honorarumsatzes der Fachgruppe auf.  
  • Hausärztlicher Planungsbereich Dinkelsbühl:  
    Um die hausärztliche Versorgungslage zu stabilisieren, fördert die KVB neue Niederlassungen und Praxisübernahmen mit nun 72.000 Euro.
  • Hausärztlicher Planungsbereich Ansbach‑Nord:  
    Neben der Förderung von Niederlassungen und Praxisübernahmen bis zu 120.000 Euro in dieser Region, können interessierte Hausärztinnen und Hausärzte zunächst in einer KVB‑Eigeneinrichtung angestellt arbeiten, um die Praxis nach zwei Jahren zu übernehmen. Dieses Modell bietet einen gut planbaren Weg in die Selbstständigkeit. 
  • HNO‑Versorgung in der Kreisregion Memmingen/Unterallgäu: 
    Der Versorgungsstatus hat sich von Unterversorgung zu drohender Unterversorgung verbessert. Um diesen Trend zu verstetigen, stellt die KVB künftig 72.000 Euro für Niederlassungen bereit. 
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie Westmittelfranken, Oberfranken‑Ost und Ingolstadt: 
    In diesen drei Planungsbereichen bleibt die Versorgungslage angespannt. Die KVB fördert Niederlassungen und Praxisübernahmen daher weiterhin finanziell - jetzt mit 72.000 Euro und in Westmittelfranken auf Grund der bestehenden Unterversorgung mit bis zu 120.000 Euro. 

Ergänzend stehen in allen genannten Regionen weitere Förderinstrumente zur Verfügung – etwa für Zweigpraxen, Anstellungen oder Praxisfortführungen über das 63. Lebensjahr hinaus. 

Die jüngsten Beschlüsse des Landesausschusses zeigen, dass die Unterstützungsmaßnahmen der KVB greifen: In den hausärztlichen Planungsbereichen Mühldorf am Inn, Scheinfeld und Bad Neustadt an der Saale konnte der Status der drohenden Unterversorgung aufgehoben werden. Im hautärztlichen Planungsbereich Cham wurde ebenfalls eine drohende Unterversorgung abgewendet. Im Landkreis Kronach hat sich die ambulante Versorgung durch Niederlassungen in der Dermatologie und Pädiatrie deutlich verbessert, bestehende Feststellungen auf (drohende) Unterversorgung wurden aufgehoben. 

Der Vorstand der KVB – Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter‑Rupp – erklärt dazu: "Mit geeigneten Fördermaßnahmen gelingt es immer wieder, die ambulante Versorgung in zahlreichen Regionen Bayerns zu stabilisieren. Aber das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Lage der Praxen auch in Bayern immer schwieriger wird. Die gesetzgeberischen Vorhaben aus Berlin mit immer neuen Sparvorschlägen sorgen für erhebliche Verunsicherung bei unseren Mitgliedern. Diese Politik ist für Neuniederlassungen ein Hemmschuh."

Im Rahmen der Vertreterversammlung (VV) der KVB haben die Mitglieder jüngst unter anderem eine Erhöhung der Fördersummen für regionale Fördermaßnahmen in unterversorgten und drohend unterversorgten Planungsbereichen beschlossen. Damit und mit dem beschriebenen Ausbau der Förderprogramme will die KVB Praxisgründungen verstärkt unterstützen. Details zu Förderprogrammen, Voraussetzungen, Fördersummen sowie zu Regionen mit Anstellungsmöglichkeiten in Eigeneinrichtungen finden Interessierte auf der Internetseite der KVB in der Rubrik: 
Künftige Mitglieder / Praxisstart / Region sucht Arzt.

Die genannten Fördersummen werden voraussichtlich ab dem 03.07.2026 auf der KVB-Homepage veröffentlicht und treten am Folgetag der Bekanntmachung in Kraft.