Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 25.11.2025 15:38 Uhr
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Presseinformation KVB weist SPD-Kritik zurück – "Fachärztliche Versorgung darf nicht weiter geschwächt werden"

München, 25. November 2025: Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) reagiert mit deutlicher Kritik auf jüngste Äußerungen aus der SPD zur Vergütung von dringenden Facharztterminen über die Terminservicestellen. Vertreter der Arbeitsgruppe Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion hatten die extrabudgetäre Vergütung der Terminvermittlung in der vergangenen Woche fälschlicherweise als "Doppelvergütung" bezeichnet.

"Diese Aussagen sind nicht nur fachlich falsch, sondern auch politisch gefährlich. Die SPD hat leider traditionell wenig Interesse an der selbständigen Tätigkeit von Fachärztinnen und Fachärzten gezeigt und bevorzugt stattdessen unverhohlen den Klinikbereich. Mit solchen Querschüssen wird die ambulante Versorgung geschwächt und das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in die Terminservicestellen untergraben", betont Dr. Peter Heinz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVB.

Dr. Heinz warnt davor, die bewährten Strukturen der ambulanten Versorgung durch politische Nebelkerzen zu beschädigen: "Knapp vorbei ist auch daneben. Statt die ambulante Fachärzteschaft zu diskreditieren, sollte die Politik endlich anerkennen, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte das Rückgrat der Patientenversorgung in Deutschland sind. Mit 16 Prozent des Budgets im Gesundheitswesen versorgen die Ärztinnen und Ärzte sowie die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten 97 Prozent aller Versorgungsfälle im Gesundheitswesen in Deutschland."

Zum Hintergrund: Terminservicestellen (TSS) wurden eingeführt, um Patientinnen und Patienten schneller Termine bei Hausärzten, Fachärzte und Psychotherapeuten zu vermitteln. Die Fachärzte erhalten für die zügige Behandlung von Patienten, die über die TSS vermittelt wurden, eine extrabudgetäre Vergütung, die nicht auf das reguläre, gedeckelte Honorarbudget angerechnet wird. Diese Regelung stellt sicher, dass die Vermittlung nicht zulasten anderer Leistungen geht und die Versorgung effizient bleibt.