Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)Ausdruck vom 27.06.2025 13:14 Uhr
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Presseinformation KVB-Vertreterversammlung: Bayern für bundesweite Reform der Akut- und Notfallversorgung gut aufgestellt

München, 26. Juni 2025: Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat sich in ihrer Sitzung am gestrigen Mittwoch unter der Leitung der VV-Vorsitzenden Dr. Petra Reis-Berkowicz mit der Neufassung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) 2025 befasst. Hintergrund sind unter anderem die Vorgaben des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GSVG). Zudem standen für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten zentrale Themen wie die Digitalisierung, der Einfluss von Finanzinvestoren und die künftige Gestaltung der Notfallversorgung auf der Agenda.

Der KVB-Vorstand – bestehend aus Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp – berichtete den Delegierten eingangs über aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen. Dabei stand insbesondere der Koalitionsvertrag von Union und SPD im Fokus, dessen konkrete Auswirkungen auf die ambulante Versorgung noch nicht abzuschätzen seien. Die VV forderte die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken dazu auf, bei der Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag in den Dialog mit den Ärzten und Psychotherapeuten in den Praxen zu treten. Dies sei bislang nicht in ausreichendem Maße geschehen.

Mit Blick auf die für den Herbst angekündigte Reform der Akut- und Notfallversorgung betonte der Vorstand, dass Bayern bereits gut vorbereitet sei. Die enge Vernetzung der Telefonnummer 116117 mit den Rettungsdiensten sowie innovative Projekte wie "DispoDigital" – ein digitaler gemeinsamer Tresen zur Patientenlenkung – und "RTW akut" – ein System zur Vernetzung von Rettungsdiensten und Arztpraxen – wurden dabei als wegweisend hervorgehoben.

Ein weiteres Schwerpunktthema war der zunehmende Einfluss investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) in der ambulanten Versorgung der Patienten im Freistaat. Die Vertreterversammlung bekräftigte ihre wiederholt vorgetragenen Forderungen nach einer gesetzlichen Regulierung solcher Strukturen und mehr Transparenz. Vorstand und Delegierte warnten vor einem weiteren, gesetzlich nicht gesteuerten Eindringen von Private Equity Gesellschaften aus dem In- und Ausland in die gewohnten Versorgungsstrukturen. Gerade in ländlichen Regionen könnten die Private Equity Unternehmen, die sich vor allem für lukrative Praxisübernahmen in größeren Städten interessierten, eine Verschlechterung des ärztlichen Angebots bringen.

Ein zentrales Anliegen bleibt für den Vorstand die Verbesserung der Versorgung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher. Hierfür sei eine Anpassung der Bedarfsplanung notwendig – ein Anliegen, für das sich die KVB weiterhin auf Bundesebene entschieden einsetzt.

Kritisch äußerte sich der Vorstand zur aktuellen Entwicklung im Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), insbesondere zur Bewerbung von DiGA-Verordnungen durch Telemedizin-Anbieter in Videosprechstunden. Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Patientenversorgung ist es aus Sicht des Vorstands der KVB von entscheidender Bedeutung, dass diese ärztliche Expertise und Tätigkeit zwar unterstützen, aber keinesfalls ersetzen kann.

Abschließend stimmte die Vertreterversammlung einstimmig drei Anträgen zu, die die Bereiche "Schutzimpfungsrichtlinien", "Anbindung des stationären Bereichs an die Telematikinfrastruktur" sowie "Prävention" betreffen.

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