Presseinformation KVB-Vorstand zum GeDIG: Digitale Terminvermittlung ist Teil der Versorgung – kein Geschäftsmodell
München, 26. Oktober 2026: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) widerspricht der Kritik der EU-Kommission an der geplanten digitalen Terminvermittlung aus der elektronischen Patientenakte (ePA) über das KV-System. Dass Arzttermine online künftig ausschließlich über das bewährte System der Kassenärztlichen Vereinigungen gebucht werden sollen, sieht die Brüsseler EU-Kommission als Benachteiligung privater Anbieter. Aus Sicht des Vorstands der KVB ist dieser Vorwurf nicht haltbar. Die entsprechende Regelung im geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) diene vor allem einer besseren Patientenversorgung und -steuerung.
Der Vorstand der KVB - Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp - erklärt dazu: "Bei der Terminvermittlung muss der medizinische Bedarf entscheiden, nicht das Geschäftsinteresse privater Plattformbetreiber. Wer dringend ärztliche Hilfe benötigt, muss entsprechend der medizinischen Dringlichkeit versorgt werden - unabhängig davon, welche wirtschaftlichen Interessen oder Algorithmen auf der jeweiligen Plattform wirken."
Nur ein einheitliches, nicht gewinnorientiertes Vermittlungssystem über die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen gewährleistet einen neutralen Zugang für alle Praxen und Versicherten gleichermaßen. Es unterstützt die Patientensteuerung nach medizinischem Bedarf und stärkt damit den Sicherstellungsauftrag der KVen. Gerade mit Blick auf die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung und die geplante stärkere Steuerung von Patienten ist ein verlässlicher digitaler Zugang von besonderer Bedeutung.
Zugleich muss der Schutz sensibler Gesundheitsdaten gewährleistet bleiben. Die digitale Terminvermittlung im Umfeld der ePA sollte deshalb konsequent an den Anforderungen einer sicheren, transparenten und am Versorgungsbedarf orientierten Gesundheitsversorgung ausgerichtet werden.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass die finanziellen Ressourcen des Gesundheitssystems möglichst unmittelbar der Versorgung der Patientinnen und Patienten zugutekommen. Kommerzielle Terminplattformen verfolgen eigene wirtschaftliche Interessen und müssen ihre Leistungen refinanzieren. Es wäre daher nicht sachgerecht, zusätzliche Mittel aus dem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem für kommerzielle Vermittlungsleistungen aufzuwenden, wenn diese Aufgabe ebenso über ein neutrales, nicht gewinnorientiertes System der gemeinsamen Selbstverwaltung erfüllt werden kann.
Die Organisation der Gesundheitsversorgung liegt nach EU-Recht grundsätzlich in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Deutschland muss daher bei der Ausgestaltung seines Gesundheitssystems - insbesondere bei solchen zentralen Patientensteuerungsmechanismen - die notwendigen Spielräume behalten, um die Versorgung am medizinischen Bedarf auszurichten.
Deshalb fordert der Vorstand der KVB die Bundesregierung dazu auf, an der geplanten Regelung festzuhalten und sie gegenüber der EU-Kommission entschieden zu vertreten.